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ausländerbehörde,versagte mann das visum(fzf)bevor befragung fertig war

Dies ist eine Diskussion zu ausländerbehörde,versagte mann das visum(fzf)bevor befragung fertig war innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2007, 10:24
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Exclamation ausländerbehörde,versagte mann das visum(fzf)bevor befragung fertig war

Hallo,A und B hatten am 25.07.07 eine zeitgleiche befragung.Man sagte zu A mitten in der befragung,dasB sowiso kein Visum bekommen würde,da A hartz4 bekomme,und schon mal verheiratet war.A ist auch 10 jahre älter als B.Man hört aber immer wieder das neue Gesetz sei noch nicht unterschrieben.Ist es rechtens,das B das Visum in diesem fall versagt bleibt.

PS:es ist keine schein ehe.

lg marrakech
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2007, 16:52
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AW: ausländerbehörde,versagte mann das visum(fzf)bevor befragung fertig war

@ Marrakech

Es geht dabei eher um Sicherheitsleistungen, die der deutsche Staat haben möchte.
Wenn B ein Visum bekommt und ihm in dieser Zeit etwas passiert, müssen diese Kosten ja irgendwie gedeckt werden.
Aus diesem Grund möchte der deutsche Staat eine Sicherheitsleistung, die sich ein Arbeitslosengeld II - Empfänger wohl nicht leisten kann.

Ausserdem, wenn A Arbeitslosengeld II bezieht, wovon will B dann in der Zeit leben...
Von einer Krankenversicherung, die ebenfalls abgeschlossen und bezahlt werden muss, will ich garnicht reden.

Also Ablehnung des Visums mit Recht!

LG Angel
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Wer etwas haben möchte, was er noch nie hatte, wird wohl etwas tun müssen, was er noch nie tat.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 04:44
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AW: ausländerbehörde,versagte mann das visum(fzf)bevor befragung fertig war

@AngelOfNight

Bei einer Familienzusammenfuehrung?

Aber was ich hier nicht so recht verstehe, ist die Sache mit der zeitgleichen Befragung. Wenn B doch ein Visum benoetigt, kann B sich doch noch gar nicht in Deutschland befinden. Wie aber kann dann eine gleichzeitige Befragung beider Ehepartner bei der Auslaenderbehoerde erfolgen?

Gruss
CAM
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  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 10:03
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AW: ausländerbehörde,versagte mann das visum(fzf)bevor befragung fertig war

Zitat:
Zitat von CAM
@AngelOfNight

Bei einer Familienzusammenfuehrung?

Aber was ich hier nicht so recht verstehe, ist die Sache mit der zeitgleichen Befragung. Wenn B doch ein Visum benoetigt, kann B sich doch noch gar nicht in Deutschland befinden. Wie aber kann dann eine gleichzeitige Befragung beider Ehepartner bei der Auslaenderbehoerde erfolgen?

Gruss
CAM
hi,A hatte hier in Düsseldorf,und B in rabat(Marokko.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 14:13
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AW: ausländerbehörde,versagte mann das visum(fzf)bevor befragung fertig war

Zitat:
Zitat von CAM
@AngelOfNight
Bei einer Familienzusammenfuehrung?

In der Gesetzeslage kenne ich mich nicht wirklich sehr gut aus...

A sollte einen Termin auf der Ausländerbehörde machen und dort nach den Voraussetzungen für ein Visum fragen.
Ich weiss nur, dass ich damals auch eine Sicherheitsleistung hinterlegen musste, um im Falle von Krankheit oder Haftpflichtschaden abgesichert zu sein...

Die andere Frage: Wenn A Arbeitslosengeld II bezieht, wovon will B leben, wenn er in Deutschland ist?


LG Angel
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Alt 30.07.2007, 17:09
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AW: ausländerbehörde,versagte mann das visum(fzf)bevor befragung fertig war

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß die Ausländerbehörde mit ihrer Aussage meinte, daß vorliegend der Verdacht besteht es handele sich um eine Scheinehe.

Zum Punkt Hartz 4 eventuell dahingehend, daß sich mit solchen Ehen zusätzlich gut Geld verdienen ließe.

Wegen dem Altersunterschied, dahingehend, daß gerade Männer, welche aus dem "Orient" stammen eher deutlich jüngere Frauen ehelichen als ältere, gerade im Hinblick auf die doch sehr bedeutende Kinderfrage.

Daß es da Ausnahmen von gibt, ist jedem klar, aber aus sicht der Ausländerbehörde, die sich vor erschlichenen Aufenthaltsgenehmigungen schützen will, wird erst einmal auf die allgemeinen Vorurteile abgestellt, welche es zu wiederlegen gibt.

Und bezüglich des schon einmal verheiratet gewesen seins, handelte es sich dabei auch um einen Ausländer?

Grundsätzlich muß man soweit ich weiß bisher keine Sicherheitsleistung stellen, wenn man den Nachzug zur deutschen Ehefrau beantragt. (hatte bezüglich des neuen Ausländergesetzes und dessen Gültigkeit ja auch schon einmal nachgefragt).

Wegen der Krankenversicherung kann sich der Mann doch kostenlos im Rahmen der Familienversicherung mitversichern. Und wegen dem von was Leben, er hat sobald er das Visum hat auch Anspruch auf Hartz 4. Auch ein Grund warum die Behörde nicht gerne Visa verteilt, wenn der Ehepartner schon Hartz 4 Empfänger ist. Soll nicht heißen, daß der Ausländer nicht arbeiten will, aber Arbeit finden ist schwer. WEnn der Deutsche Ehepartner aber einen gutbezahlten Job hat ist ein Hartz4 Anspruch des Nachziehenden aber unter Umständen ausgeschlossen, oder aber sehr gering.
__________________
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