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Ausländer und uneheliches Kind und deutsche Bürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis

Dies ist eine Diskussion zu Ausländer und uneheliches Kind und deutsche Bürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Forum Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.08.2006, 23:26
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Ausländer und uneheliches Kind und deutsche Bürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis

Hallo!
Ein Ausländer M hat ein uneheliches kind,das mit der deutschen Mutter in Deutschland lebt.

Hat M ein Recht auf deutsche Bürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung?

Wenn nicht,hat er ein Recht darauf wenn das Kind 18 Jahre alt wird?

Was sind überhaupt die Rechte und Pflichte für den M?Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2006, 14:49
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AW: Ausländer und uneheliches Kind und deutsche Bürgerschaft oder Aufenthaltserlaubni

Zitat:
Zitat von nasser
Ein Ausländer M hat ein uneheliches kind,....
Hat er das wirklich? Steht er als Vater in der Geburtsurkunde?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2006, 14:56
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AW: Ausländer und uneheliches Kind und deutsche Bürgerschaft oder Aufenthaltserlaubni

Ja,er steht seit 7 Jahren als Vater in der Gebutsurkunde seiner Tochter. Sie ist jetzt 17.

Geändert von nasser (05.08.2006 um 17:46 Uhr).
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