Dies ist eine Diskussion zu Ausländer- und Arbeitsrecht innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Ausländer- und Arbeitsrecht eine Südamerikanerin, die seit knapp 2 Jahren in Deutschland bei einer großen Wirtschaftskanzelei arbeitet, uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang hat und ein Aufenthaltstitel bis Feb 2012 wird bald arbeitslos. Sie wollte Urlaub, der Chef wollte es nicht genehmigen. Es kam zu einer kleiner Auseinandersetzung -ohne weiteres- und der Chef hat angeblich das Recht, den bereits gebuchten Urlaub zu verweigern. Jetzt will er, dass sie kündigt, damit sie den Urlaub antreten kann. Die Arbeitsatmosphäre ist ganz schlecht geworden und sie ist sogar vesetzt worden. (a) Wenn er unbedingt sie los will, warum kündigt er sie nicht? Was hat da die Firma zu verlieren -eine betriebsbedingte Kündigung kann man immer schreiben ohne Risiko einer Anklage. (b) Kann er sie feuern und den Urlaub verweigern? Ihr stehen ja die Urlaubstage bis zur Beendigung des Arbeitsverhältbisses zu. (c) Wenn sie kündigt, hat sie Recht auf Arbeitslosengeld? und wenn sie gekündigt wird? (d) Da sie ein Aufenthaltstitel hat, das von einer Beschäftigung unabhängig ist (uneingeschräkte Beschäftigung erlaubt), kriegt sie keine Probleme mit der Ausländerbehörde bis Ablauf des Visums (Feb 2012), oder? (e) Warum sollte sie kündigen, wenn sie dafür "nur" den Urlaub bekommt, dafür riskiert sie arbeitslos zu werden, wenn sie in den nächsten 3 Monaten (Kündigungsfrist) keine Arbeit finde? Vielen Dank!!!! Sie ist total verzweifelt und braucht Eure Tipps! VG |
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| arbeitslosengeld, arbeitsrecht, aufenthaltstitel, ausländerrecht, kündigung |
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