Dies ist eine Diskussion zu Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder -------------------------------------------------------------------------------- Mal angenommen ein Ausländer Herr X lebt seit Jahren in Spanien ( EU-Land ) mit Aufenthaltstitel für Spanien und darf da auch Arbeiten. Nur kam den Ausländer Herr X, die Idee da er in eine EU-Land Leben und Arbeiten darf,wie z.B Spanien, warum auch nicht in einem anderen EU-Land, wie z.B Deutschland. Viel Spaß mit §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§xxxxxx |
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| AW: Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder diese Frage wurde doch bereits diskutiert; warum gelöscht und neu eingestellt?
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder Ich gehe mal von aus sie wurde gelöscht da sie nicht den Forumsregeln entsprach...in der Ursprünglichen Frage war die Person aus Marokko. Und ich wiederhole nochmal meine Gegenfrage: Hat die Person eine BEFRISTETE Aufenthaltserlaubnis oder eine UNBEFRISTETE Niederlassungserlaubnis?
__________________ *NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS* "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!" |
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| AW: Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder Zitat:
Der einfachste Weg: man frage die nächstgelegene Ausländerbehörde.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder hallo alle zusammen , ich habe ein problem. es geht um mein schwager : er lebt und arbeitet seit 2000 in spanien . er hat die unbefristetaufenthalserlaubnis von spanien. er ist marokkaner und will in deutschland arbeiten. in spanien wurde ihm eine bescheinigug gegben :RESIDENTE DE LARGA DURACION-CEwas auf deutsch glaube ich : langes EU-aufenthaltsgenimigung bedeutet. meine frage ist folgendes: kann er damit sich in deutschland anmelden und arbeiten? bitte helfen sie mir . danke im voraus |
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