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Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder

Dies ist eine Diskussion zu Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 20:57
Boardneuling
 
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Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder

Ausländer mit Spanische Unbefristete Aufenthaltserlaubnis

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Mal angenommen ein Ausländer Herr X lebt seit Jahren in Spanien ( EU-Land ) mit Aufenthaltstitel für Spanien und darf da auch Arbeiten.
Nur kam den Ausländer Herr X, die Idee da er in eine EU-Land Leben und Arbeiten darf,wie z.B Spanien, warum auch nicht in einem anderen EU-Land, wie z.B Deutschland.

Viel Spaß mit §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§xxxxxx
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 22:01
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AW: Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder

diese Frage wurde doch bereits diskutiert; warum gelöscht und neu eingestellt?
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 00:01
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AW: Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder

Ich gehe mal von aus sie wurde gelöscht da sie nicht den Forumsregeln entsprach...in der Ursprünglichen Frage war die Person aus Marokko.
Und ich wiederhole nochmal meine Gegenfrage: Hat die Person eine BEFRISTETE Aufenthaltserlaubnis oder eine UNBEFRISTETE Niederlassungserlaubnis?
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 19:43
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AW: Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder

Zitat:
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und Niederlassungserlaubnis

Die Europäische Union hat in der EU-Richtlinie 2003/109/EG den Aufenthaltstitel „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ geschaffen. Diese Erlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Mit diesem Aufenthaltstitel erlangen Sie die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten und können sich unter erleichterten Bedingungen in der EU (mit Ausnahme von Irland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich), aufhalten und niederlassen. Die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn weitere Voraussetzungen wie ein gesicherter Lebensunterhalt , ausreichende Kenntnisse u.a. vorliegen.

Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, können Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, mit der Sie hier arbeiten oder studieren können. Auch in diesem Fall müssen weitere Voraussetzungen wie z.B. die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes und der Besitz eines gültigen Nationalpasses vorliegen.
Quelle: Stadt München

Der einfachste Weg: man frage die nächstgelegene Ausländerbehörde.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 24.03.2009, 14:36
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AW: Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder

hallo alle zusammen ,
ich habe ein problem.
es geht um mein schwager : er lebt und arbeitet seit 2000 in spanien . er hat die unbefristetaufenthalserlaubnis von spanien.
er ist marokkaner und will in deutschland arbeiten. in spanien wurde ihm eine bescheinigug gegben :“RESIDENTE DE LARGA DURACION-CE“was auf deutsch glaube ich : langes EU-aufenthaltsgenimigung bedeutet.
meine frage ist folgendes: kann er damit sich in deutschland anmelden und arbeiten?
bitte helfen sie mir .
danke im voraus
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