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Ausländer mit Niederlassungserlaubnis heiraten Ausländer in Deutschland

Dies ist eine Diskussion zu Ausländer mit Niederlassungserlaubnis heiraten Ausländer in Deutschland innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 01.09.2007, 01:21
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Ausländer mit Niederlassungserlaubnis heiraten Ausländer in Deutschland

Hallo!

Ich brauche Eure Hilfe bei folgender Frage:

Ich habe eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland, weil ich mit einem Deutschen verheiratet war. Jetzt sind wir geschieden und ich möchte meinen Freund aus Russland heiraten. Die Frage: kann er dann auch in Deutschland bleiben, weil seine Frau eine Niederlassungserlaubnis besitzt? Wenn dieser Grund nicht ausreicht, unter welchen Bedingungen kann er in Deutschland bleiben?

Herzlichen Dank schon mal für die Hilfe

Liebe Grüsse
Ratsuchende
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 16:39
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AW: Ausländer mit Niederlassungserlaubnis heiraten Ausländer in Deutschland

Zitat:
Zitat von tanjuscha
Die Frage: kann er dann auch in Deutschland bleiben, weil seine Frau eine Niederlassungserlaubnis besitzt?
Das ist aber nur eine von mehreren Bedingungen.
Es muss außerdem aureichend Wohnraum vorhanden sein, und der Lebensunterhalt muß aus eigenen Mitteln gesichert sein.

Gesetz siehe z.B. bei www.info4alien.de
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  #3 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 18:04
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AW: Ausländer mit Niederlassungserlaubnis heiraten Ausländer in Deutschland

Sehr geehrter Mitleser,

herzlichen Dank für Ihre Auskunft. Wie genau kann ich dieses Gesetz finden? Welcher Paragraph passt in meinem Fall?

Vielen Dank im Voraus
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  #4 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 22:18
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AW: Ausländer mit Niederlassungserlaubnis heiraten Ausländer in Deutschland

Das Gesetz ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die maßgeblichen Paragrphen beginnen bei Nummer 27.
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