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Ausländer mit dt. Aufentahltsgenehmigung

Dies ist eine Diskussion zu Ausländer mit dt. Aufentahltsgenehmigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 09.07.2008, 21:22
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Ausländer mit dt. Aufentahltsgenehmigung

Also hab mal ne Frage.Ein Bekannter hat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland und ist der Meinung, er ist damit auch berechtigt, im Rest der EU ohne Visum einzureisen, wenn sein Aufenthalt weniger als 90 Tage dort beträgt.
Ist das so richtig?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 22:43
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AW: Ausländer mit dt. Aufentahltsgenehmigung

Zitat:
Zitat von georginababy
Also hab mal ne Frage.Ein Bekannter hat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland und ist der Meinung, er ist damit auch berechtigt, im Rest der EU ohne Visum einzureisen, wenn sein Aufenthalt weniger als 90 Tage dort beträgt.
Ist das so richtig?
ja ist richhtig denk ich mall hab auch schhon davon gehört
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  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 11:34
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AW: Ausländer mit dt. Aufentahltsgenehmigung

Es kommt drauf an, um welche Art "Aufenthaltsgenehmigung" es sich handelt.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 11:36
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AW: Ausländer mit dt. Aufentahltsgenehmigung

unbefristete Aufenthaltsgenehigung.
HAb das Problem schon gelöst.Es ging nämlich um England und die haben da eigene Regeln.MAn braucht als nicht EWR-Bürger ein Visum, auch wenn man in einem EWR-Land lebt.
Aber trotzdem danke!!
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