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AufenthG §21 Selbständigkeit / Aufenthaltserlaubnis

Dies ist eine Diskussion zu AufenthG §21 Selbständigkeit / Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 26.04.2011, 13:19
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AufenthG §21 Selbständigkeit / Aufenthaltserlaubnis

Nehmen wir an, Herr A, der in Russland lebt, möchte in Deutschland eine Firma eröffnen und nach AufenthG §21 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Er hat aber gehört, dass die dort beschriebenen Voraussetzungen "wenn mindestens 250 000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze geschaffen werden" nicht unbedingt ausreichen: es hänge noch mehr vom Bundesland ("besonderes regionales Bedürfnis") und Geschäftsidee (z.B. Innovationen/Umweltschutz vs. Handelsfirma).

Nun möchte Herr A natürlich so investieren, dass die Aufenthaltserlaubnis mehr oder weniger sicher ist. Region spielt für ihn momentan keine Rolle, und er hat mehrere Geschäftsideen -- verwirklichen will er die, die am meisten Chancen für eine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verspricht.

Kann jemand in dieser Angelegenheit dem Herrn A Tipps gebehn und weiterhelfen, oder sogar einen RA mit entsprechender Erfahrung empfehlen?

Danke im Voraus!
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Alt 26.04.2011, 15:10
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AW: AufenthG §21 Selbständigkeit / Aufenthaltserlaubnis

A sollte sich mit einer Industrie- und Handelskammer oder mit sonstigen Wirtschaftsverbänden (etwa in Frankfurt/M mit dem Amt für Wirtschaftsförderung) in Verbindung setzen. Dort kann man ihn besser beraten.
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