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Aufenthaltstitl nach Geburt Kind

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltstitl nach Geburt Kind innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 19.10.2007, 08:39
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Angry Aufenthaltstitl nach Geburt Kind

Eine von einem Drittstaat ( nicht EU ) kommen Ehefau ist mit einem Deutschen verheiratet. Sie hat einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis bis Mitte März 2008. Im Oktober wurde das gemeinsame Kind in Deutschland geboren. Bekommt die Ehefau jetzt egal was passieren würde immer einen Aufenthaltstitel weil sie ja ein deutsches Kind hat? oder was kann ihr den passieren? Das Folgeproblem ist das das Elterngeld nur solange genehmigt wird wie es einen Aufenthalstitel mit Arbeitserlaubnis gibt.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 21:22
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Thumbs up AW: Aufenthaltstitl nach Geburt Kind

ja und absulut ja
sie werd und für immer eine aufenhalt kriegen ,weil sie ein deutsche kind hat .und keine kann sei von deutschland abschieben
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  #3 (permalink)  
Alt 29.10.2007, 10:23
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AW: Aufenthaltstitl nach Geburt Kind

Zitat:
Zitat von rori
ja und absulut ja
sie werd und für immer eine aufenhalt kriegen ,weil sie ein deutsche kind hat .und keine kann sei von deutschland abschieben
Das ist so nicht richtig !!!!!
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