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Aufenthaltstitelpflicht oder Passpflicht??

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltstitelpflicht oder Passpflicht?? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 25.03.2006, 18:08
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Aufenthaltstitelpflicht oder Passpflicht??

Ein in Deutschland geborenes Kind von hier legal lebenden Ausländern (Bsp.: Türkisches Kind 1 Jahr alt und Eltern mit gültigen tükischen Reisepässen und unbefristeten Aufenthaltstiteln) soll mit in die Heimat Türkei genommen werden. Muss das Kind in dem türkischen Reisepass eines Elternteils eingetragen werden und von der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erhalten? Wie verhält es sich mit der Tatsache, dass das Kind in Deutschland geboren wurde und somit kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit hat? Bei einem Grenzübertritt ist man verpflichtet ein gültiges Grenzübertrittspapier mitzuführen, was somit den Besitz eines solchen Papiers voraussetzt. Muss in diesem Fall das Kind der türkischen Eltern im Reisepass der Eltern eingetragen sein oder muss das Kind von der zustänigen Meldebehörde einen Kinderausweis ausgestellt bekommen? Machen sich die Eltern strafbar wenn sie kein Kinderausweis beantragen bzw. einen evtl. erforderlichen Aufenthaltstitel?
Wer kennt sich auf diesem Gebiet des Ausländerrechts und Pass- bzw. Ausweisrechts aus?

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Alt 25.03.2006, 22:43
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AW: Aufenthaltstitelpflicht oder Passpflicht??

Alleine die Geburt in Deutschland vermittelt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes, aber wenn ein Elternteil hier schon acht Jahre legal gelebt hat, dürften die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 3 StAg vorliegen. Dann ist das Kind deutsch und braucht logischerweise keine Aufenthaltsgenehmigung.
So weit ich weiß gibt es diesen Kinderausweis seit diesem Jahr nicht mehr, dafür einen Kinderreisepass. Ein deutsches Kind hat darauf logischerweise einen Anspruch.

Das Kind ist auf jeden Fall aber auch türkischer Staatsabürger und kann deshalb auch in den Pass eines Elternteils eingetragen werden oder einen eigenen türkischen pass bekommen.

Für den Grenzübertritt ist es egal, ob ein deutscher oder ein türkischer Pass mitgeführt wird.
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