Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltstitel und Wiedereinreise nach Heirat innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Aufenthaltstitel und Wiedereinreise nach Heirat nach Heirat in Deutschland hat Ehefrau aus Nichtschengen-Staat Aufenthaltstitel. Frage: Welche Konsequenzen haben: - Eine Ausreise ins Heimatland vor Verlängerung des Titels (und Widereinreise nach Ablauf des Titels) -Eine Ausreise und Wiedereinreise nach Verlängerung des Titels bei mgl. Überschreitung der Rückkehrfrist von 6 Monaten Beide Situationen begründen sich aus einer plötzlich eingetretenen aber noch nicht anerkannten Erwerbsunfähigkeit des Ehemanns und den sich daraus ergebenden finanz. Problemen. |
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| AW: Aufenthaltstitel und Wiedereinreise nach Heirat In beiden Fällen reist die Ausländerin ohne erforderliches Visum (bzw. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel) in das Bundesgebiet ein. Die Ausländerbehörde kann von dieser Voraussetzung im Ermessensweg absehen, wenn materiell die Voraussetzungen eines zwingenden Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel vorliegen oder die Nachholung des Visumsverfahrens unzumutbar ist (§ 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG). Diese Unsicherheit ließe sich vermeiden, wenn die Betroffene sich (rechtzeitig) vor ihrer beabsichtigten Wiedereinreise bei der deutschen Botschaft ihres Heimatlandes meldet und ein Visum zum Ehegattennachzug beantragt und einholt. |
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| AW: Aufenthaltstitel und Wiedereinreise nach Heirat Hallo, man kann sich einen längeren Auslandsaufenthalt (> 6 Mon.) auch vorab genehmigen lassen. Vorausgesetzt, der Aufenthaltstitel läuft in der Zwischenzeit nicht ab oder es wird vorher verlängert. |
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