Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltstitel Nicht EU Bürger und Kind in Deutschland innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Aufenthaltstitel Nicht EU Bürger und Kind in Deutschland Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass das Kind nicht von dem Deutschen Ehemann stammt, sondern von einem Kroaten ohne Aufenthaltstitel. Dies kann durch eine DNA Analyse bestätigt werden. Kann der Kroatische leibliche Vater des Kindes, aufgrund der Vaterschaft, einen Aufenthaltstitel erhalten? Verliert nun das Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft? Danke |
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| AW: Aufenthaltstitel Nicht EU Bürger und Kind in Deutschland Rechtlich wird die Vaterschaft in Deutschland nicht biologisch definiert. Daß der tatsächliche biologische Vater die Vaterschaft mittels DNA-Test nachweisen kann ändert zunächst einmal nichts an der rechtlichen Vaterschaft desjenigen, der die Vaterschaft anerkannt hat. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit für den biologischen Vater, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten. (»»»Vaterschaftsanfechtung) Für das Aufenthaltsrecht ist die Vaterschaft meines Wissens nur dann relevant, wenn der Vater in einer "familiären Lebensgemeinschaft" mit dem Kind lebt. Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall. Insofern wird m.W. selbst eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft des Ehemanns keine Folgen für einen möglichen Aufenthaltstitel des kroatischen Staatsangehörigen haben. Allerdings wird Kroatien am 1.Juli 2013 das 28.EU-Mitglied. Es wäre also zu recherchieren, ob und wenn ja welche Übergangsregelungen für Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Kroaten dann gelten. Solange der Lebensunterhalt gesichert ist (durch Selbständigkeit, Rente o.ä.), müssten eigentlich die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt in einem anderen EU-Staat für Kroaten dann gegeben sein.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Aufenthaltstitel Nicht EU Bürger und Kind in Deutschland Vielen Dank für deine kompetente Antwort. Mal angenommen, die Mutter möchte mit dem biologischen Vater zusammenleben und der biologische Vater ebenfalls und die Mutter trennt sich vom Deutschen Ehemenan. Kann dann der biologische Vater einen Aufenthaltsrtitel erhalten? |
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| AW: Aufenthaltstitel Nicht EU Bürger und Kind in Deutschland Zitat:
Um irgendwelche Rechte aus dem Status "Vater" ableiten zu können, muß man auch rechtlich Vater sein. Als erstes wäre also die Vaterschaft des rechtlichen Vaters erfolgreich anzufechten. Vorher ist man für das deutsche Rechtssystem kein Vater.
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