Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltstitel für ein im Ausland adoptiertes Kind innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| ich hoffe hier Antworten auf meine Fragen zu bekommen. Also ein Kind (6 Jahre) wurde im Ausland adoptiert. Jetzt läuft zum einen das Visumverfahren sowie das Anerkennungsverfahren der Adoption. Die Ausländerbehörde wartet jetzt auf eine Vorab-Entscheidung des Amtsgerichtes ob die Adoption voraussichtlich anerkannt wird oder nicht. Vorher erteilt sie kein Visum. Außerdem möchte die Ausländerbehörde eine finanzielle Absicherung der adoptierenden Eltern feststellen. Die beziehen allerdings ALG II. Sie haben das Kind adoptiert weil es der Neffe der Frau ist die ebenfalls Ausländerin ist. Die Adoption war möglich weil es sozusagen ein Härtefall ist weil sich sonst niemand um den Kleinen kümmert, Meine Fragen sind dazu: Gibt es keine anderen Möglichkeiten dem Kind ein Visum zu erteilen als sich auf das Anerkennungsverfahren der Adoption zu versteifen? (Ich muss dazu sagen das die Anerkennung sehr lange dauert! Etwa 1,5 - 2 Jahre) Kann dem Kind das Visum verweigert werden weil die Adoptiveltern ALG II beziehen? Für alle Antworten und Beiträge danke ich schon jetzt! |
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| AW: Aufenthaltstitel für ein im Ausland adoptiertes Kind als Schnellschuss gesagt, sehe ich für den "sogenannten Nachzug" große Probleme, auch der Blick in mein Orakel hat sich verdunkelt. Lektüre zum studieren, wäre hier: http://www.beamte4u.de/2397.html Wer soll den zukünftig die Familie versorgen??? Wir, der Staat ??? Ich rate hierzu, schon mal an mögliche Arbeit ausserhalb von Hartz IV zu denken, zumindest einer, um überhaupt die Bedürftigkeitszone zu verlassen. Kurzum, von Bayrischen Behörden würde ich ein klares Nein erwarten! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Aufenthaltstitel für ein im Ausland adoptiertes Kind Kann mich Monaco501 nur voll und ganz anschliessen !! |
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| AW: Aufenthaltstitel für ein im Ausland adoptiertes Kind Darf ich mal ein paar Gedankengänge hier einwerfen? Also mit Auslandsadoptionen kenn ich mich ja nun überhaupt nicht aus, was die so im Einzelfall oder im Durchschnitt kosten... Aber EINS weiss ich sicher: mit ALGII kann ich mir das nicht leisten... Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Aufenthaltstitel für ein im Ausland adoptiertes Kind Zitat:
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| AW: Aufenthaltstitel für ein im Ausland adoptiertes Kind Zitat:
Wenn schon, dann bitte richig: http://www.gesetze-im-internet.de/au...195010004.html |
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| AW: Aufenthaltstitel für ein im Ausland adoptiertes Kind Ich fragte nicht zum Zeitvertreib nach der Staatsbürgerschaft des Adoptivvaters: http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm § 6 Dann wäre die Frage nach einer Aufenthaltserlaubnis hinfällig. |
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