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Aufenthaltstitel f. Fachkräfte z.B. aus China

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltstitel f. Fachkräfte z.B. aus China innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 28.08.2007, 11:09
Boardneuling
 
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Aufenthaltstitel f. Fachkräfte z.B. aus China

Ich suche eine Lösung für diesen theoretischen Fall und bin für Anregung dankbar:

Einige Fachkräfte aus z.B. Indien, oder ...sollen im Rahmen eines Projektes für ein dt. Tochter-Unternehmen arbeiten und dieses Projekt dann innerhalb des Konzenrs weltweit weiter führen.
Hier könnte § 31 II der Beschäftigungsverordnung vorliegen?

Lt. der Beschäftigungsverordnung bekommen folgende Mitarbeiter einen Aufenthaltstitel ohne Vorrangprüfung:

für im Ausland beschäftigte Fachkräfte eines international tätigen Konzerns .... wenn die Tätigkeit zur Vorbereitung von Auslandsprojekten unabdingbar erforderlich ist, der Arbeitnehmer bei der Durchführung des Projektes im Ausland tätig wird und über eine mit deutschen Facharbeitern vergleichbare Qualifikation und darüber hinaus über besondere, vor allem unternehmensspezifische Spezialkenntnisse verfügt.
In diesem Fall kann die Zustimmung zum Aufenthaltstitel auch für Fachkräfte des Auftraggebers des Auslandsprojektes gegeben werden, wenn die Fachkräfte im Zusammenhang mit den vorbereitenden Arbeiten vorübergehend vom Auftragnehmer beschäftigt werden.

Problem: wie verhält es sich, wenn die Mitarbeiter in China nicht für den gleichen Konzern tätig sind, sondern für eine Firma, die für den Konzern langjährig tätig ist?

Wie könnte man den vorbereitenden Charakter einer Implementierung sinnvoll begründen?
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