Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Aufenthaltstitel / -erlaubnis

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltstitel / -erlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 15:39
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 71
Keine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aufenthaltstitel / -erlaubnis

Hallo,

Frau X hat die türkische Republik Staatsangehörigkeit und wohnt in Deutschland mit Aufenthaltstitel / -erlaubnis ab seit 2006.

X hat eine Aufenthaltstitel / -erlaubnis über Deutsche Ehemann aber jetzt wir haben gesetzliche geschieden Beschluss.

X hat eine Aufenthaltstitel / -erlaubnis bis April 2010 gültig ist.

X möcht eine GmbH Firma beantrage und möcht eine Kiosk selbstständig Tätigkeit nehmt.

Diese Aufenthaltstitel / -erlaubnis für selbstständig Tätigkeit ist gültig ? oder nur für Angestellte Tätigkeit ist gültig?

Mfg
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 15:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: BW
Beiträge: 2.619
96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)  
AW: Aufenthaltstitel / -erlaubnis

Der Aufenthaltstitel berechtige alleine nicht, eine Tätigkeit aufzunehmen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 17:13
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 71
Keine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufenthaltstitel / -erlaubnis

Hallo,
Ich danke Ihnen für Antwort.
Können Sie mir bitte eine Artikel / Abs. Nr. geben.
Ich weiße, X mit Niderlassungserlaubnis kann alleine tätigkeit aber ich habe verdacht für Aufenthaltstitel, weil X hatt eine Aufenthaltstitel daher ich brauche eine Artikel Nr. / Abs. Nr. für Ihre Sagen.
Mfg
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 22:13
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 139
Keine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufenthaltstitel / -erlaubnis

Zitat:
Zitat von omid2009
Hallo,
Ich danke Ihnen für Antwort.
Können Sie mir bitte eine Artikel / Abs. Nr. geben.
Ich weiße, X mit Niderlassungserlaubnis kann alleine tätigkeit aber ich habe verdacht für Aufenthaltstitel, weil X hatt eine Aufenthaltstitel daher ich brauche eine Artikel Nr. / Abs. Nr. für Ihre Sagen.
Mfg
Hallo,

Siehe Zusatzblatt oder Anmerkungen...zur Aufenthaltstitel!
Erwerbstätigkeit nicht gestattet = Nein..Nix Cheff
Erwerbstätigkeit gestattet= Ja

Gruss
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 22:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: Aufenthaltstitel / -erlaubnis

Zitat:
Zitat von omid2009
Hallo,

Können Sie mir bitte eine Artikel / Abs. Nr. geben.

Mfg
§ 4 III AufenthG.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 22:53
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 71
Keine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aufenthaltstitel / -erlaubnis

Hallo,
Danke für Alle Anwort aber,

X hatt einem Aufenthalts/titel/-erlaubnis über Deutsche Ehemann.
Sie hatt eine Urteil und Sie ist ab erste Novebmer gesetzliche geschieden.

- Aufenthalts/titel/-erlaubnis lautet: Erwerbstätigkeit erlaubt (erlaubt = bewilligt, genehmigt, gestattet, legal, rechtens, ).
- Niderlassungserlaubnis lautet: Erwerbstätigkeit gestattet ( gestattet = gesetzlich ).

Jetzt, Meinem Fall / Frage/n ist:

X hatt eine Aufenthalts/titel/-erlaubnis über Deutsche Exehamann (jetzt, Sie ist geschieden), X hatt noch eine selbstständig tätigkeit, diese Aufenthalts/titel/-erlaubnis noch für selbstständig tätigkeit ist gültig oder nicht?

Kann X mit Aufenthalts/titel/-erlaubnis selbstständig tätigkeit?
Mfg
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 23:15
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 139
Keine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SecED hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufenthaltstitel / -erlaubnis

Zitat:
Zitat von omid2009
Hallo,
Danke für Alle Anwort aber,

X hatt einem Aufenthalts/titel/-erlaubnis über Deutsche Ehemann.
Sie hatt eine Urteil und Sie ist ab erste Novebmer gesetzliche geschieden.

- Aufenthalts/titel/-erlaubnis lautet: Erwerbstätigkeit erlaubt (erlaubt = bewilligt, genehmigt, gestattet, legal, rechtens, ).
- Niderlassungserlaubnis lautet: Erwerbstätigkeit gestattet ( gestattet = gesetzlich ).

Jetzt, Meinem Fall / Frage/n ist:

X hatt eine Aufenthalts/titel/-erlaubnis über Deutsche Exehamann (jetzt, Sie ist geschieden), X hatt noch eine selbstständig tätigkeit, diese Aufenthalts/titel/-erlaubnis noch für selbstständig tätigkeit ist gültig oder nicht?

Kann X mit Aufenthalts/titel/-erlaubnis selbstständig tätigkeit?
Mfg
Hallo,

"JA"..gestattet= aber nur = GESETZLICH.

Gruß
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verlängerung Aufenthaltstitel (Arbeitserlaubnis) Asyl- und Ausländerrecht 17.01.2010 13:10
Aufenthaltstitel gefährdet? Asyl- und Ausländerrecht 24.05.2009 12:48
Sorgerecht für Aufenthaltstitel? Asyl- und Ausländerrecht 14.02.2009 21:10
Heiraten - Aufenthaltstitel Asyl- und Ausländerrecht 27.09.2007 23:00
Aufenthaltstitel f. Fachkräfte z.B. aus China Asyl- und Ausländerrecht 28.08.2007 11:09





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN