Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltstitel / -erlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Aufenthaltstitel / -erlaubnis Frau X hat die türkische Republik Staatsangehörigkeit und wohnt in Deutschland mit Aufenthaltstitel / -erlaubnis ab seit 2006. X hat eine Aufenthaltstitel / -erlaubnis über Deutsche Ehemann aber jetzt wir haben gesetzliche geschieden Beschluss. X hat eine Aufenthaltstitel / -erlaubnis bis April 2010 gültig ist. X möcht eine GmbH Firma beantrage und möcht eine Kiosk selbstständig Tätigkeit nehmt. Diese Aufenthaltstitel / -erlaubnis für selbstständig Tätigkeit ist gültig ? oder nur für Angestellte Tätigkeit ist gültig? Mfg |
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| AW: Aufenthaltstitel / -erlaubnis Der Aufenthaltstitel berechtige alleine nicht, eine Tätigkeit aufzunehmen. |
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| AW: Aufenthaltstitel / -erlaubnis Hallo, Ich danke Ihnen für Antwort. Können Sie mir bitte eine Artikel / Abs. Nr. geben. Ich weiße, X mit Niderlassungserlaubnis kann alleine tätigkeit aber ich habe verdacht für Aufenthaltstitel, weil X hatt eine Aufenthaltstitel daher ich brauche eine Artikel Nr. / Abs. Nr. für Ihre Sagen. Mfg |
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| AW: Aufenthaltstitel / -erlaubnis Zitat:
Siehe Zusatzblatt oder Anmerkungen...zur Aufenthaltstitel! Erwerbstätigkeit nicht gestattet = Nein..Nix Cheff Erwerbstätigkeit gestattet= Ja Gruss |
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| AW: Aufenthaltstitel / -erlaubnis Zitat:
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| Aufenthaltstitel / -erlaubnis Hallo, Danke für Alle Anwort aber, X hatt einem Aufenthalts/titel/-erlaubnis über Deutsche Ehemann. Sie hatt eine Urteil und Sie ist ab erste Novebmer gesetzliche geschieden. - Aufenthalts/titel/-erlaubnis lautet: Erwerbstätigkeit erlaubt (erlaubt = bewilligt, genehmigt, gestattet, legal, rechtens, ). - Niderlassungserlaubnis lautet: Erwerbstätigkeit gestattet ( gestattet = gesetzlich ). Jetzt, Meinem Fall / Frage/n ist: X hatt eine Aufenthalts/titel/-erlaubnis über Deutsche Exehamann (jetzt, Sie ist geschieden), X hatt noch eine selbstständig tätigkeit, diese Aufenthalts/titel/-erlaubnis noch für selbstständig tätigkeit ist gültig oder nicht? Kann X mit Aufenthalts/titel/-erlaubnis selbstständig tätigkeit? Mfg |
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| AW: Aufenthaltstitel / -erlaubnis Zitat:
"JA"..gestattet= aber nur = GESETZLICH. Gruß |
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