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Aufenthaltsrecht einer Thailänderin

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltsrecht einer Thailänderin innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.04.2004, 15:00
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Unhappy Aufenthaltsrecht einer Thailänderin

hallo !

ich habe ein paar fragen zum aufenthaltsrecht.

meine frau hat sich von mir getrennt und ist zu ihrem neuen freund gezogen, wohin um mit wem weiss ich net.

wir sind seit dem 18.12.2002 verheiratet. sie hat ein aufenthaltsrecht bis januar 2005. wir haben keine kinder.

laut dem beiblatt zum aufenthaltsrecht muss ich dem ausländeramt mitteilen wenn wir uns nicht mehr in einer ehelichen lebensgemeinschaft befinden ?
was muss ich tun ?
muss ich auch auf unsere stadtverwaltung und sie aus meinem haus abmelden ?
sie ist bei mir mit krankenversichert muss ich es der versicherung auch mitteilen ?

was erschwerend dazu kommt, sie hat hiv und benötigt täglich tabletten (ihr geht es jetzt super gut) was sie aber nicht versteht wenn sie die tabletten nicht nimmt, geht es ruck zuck wieder bergab. sie nimmt sie im moment nicht

wie schaut es dabei mit dem aufenthaltsrecht aus ?

vielen dank
mfg
stefan
allgäu
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2004, 09:41
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da bisher keiner hierauf geantwortet habe denke ich das die sache ganz schöne kompliziert ist ?

gruß stefan
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  #3 (permalink)  
Alt 08.05.2004, 16:23
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Es liefe leider auf Rechtsberatung hinaus, darauf konkret zu antworten, was hier nicht möglich ist.

Vor allem auch menschlich ist der Fall ein "heißes Eisen".

Ich habe zB. ein Praktikum bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Ausländerrecht gemacht, vieles läuft in dem Bereich auch über Verhandlungsgeschick und Kenntnis der "lokalen Gepflogenheiten".
Da kann Dir ein Student nicht helfen.
Vor allem muss man sich darüber klar werden, was man selbst anstrebt.

Du solltest damit wirklich einen Anwalt aufsuchen.
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