Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltsgenehmigung US-Amerikaner nach Scheidung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| wenn ein US-Amerikaner seit August 2007 in Deutschland verheiratet ist, aber seit März 2009 von der Frau getrennt lebt, bekommt er dann trotzdem im August 2010 eine Verlängerung der Aufenthalts- u. Arbeitserlaubnis? Das Trennungsjahr begann im März 2009, im März 2010 wird die Scheidung eingereicht. In dieser Ehe gibt es ein gemeinsames Kind, für welches beide das Sorgerecht haben, jedoch die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. (Per Gericht so entschieden). Für das Kind wurde dem Vater lediglich begleiteter Umgang durch das Jugendamt (auch gerichtlich festgelegt) gewährt. Diese Termine fanden bis dato (Febr. 2010) noch nicht statt. Wie bereits gesagt, die Frau wird im März 2010 durch ihren Anwalt die Scheidung einreichen, somit lebt sowohl sie, als auch der noch-Ehemann in Scheidung. Der Ehemann hat weder eine Berufsausbildung, noch befindet er sich in einem befristet, geschweige denn überhaupt, in einem Arbeitsverhältnis. Die Aufenthaltsgenehmigung müsste im August 2010 (nach 3Jahren) erneut beantragt werden. Hat der Mann das Recht auf eine Verlängerung? ... Trotz in Scheidung leben, oder evtl. zu diesem Zeitpunkt schon geschieden, sollte er der Scheidung sofort zustimmen. Spielt das Sorgerecht überhaupt eine Rolle bei der Entscheidung ob eine Aufenthaltserlaubnis verlängert wird oder nicht? Falls es noch in irgendeiner Form wichtig sein sollte, das Ehepaar war das 1. Mal von Dez. 2007 bis Sept. 2008 getrennt. Vielleicht kann mir ja jemand genauere Informationen sagen oder meine Fragen konkret beantworten. Vielen Dank im Voraus. M. R. |
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