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Aufenthaltsgenehmigung

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltsgenehmigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 06.05.2009, 17:30
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Aufenthaltsgenehmigung

Mal angenommen eine Frau lebt 22 Jahre in Deutschland mit einem grauen Reisedokument und einer gültigen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Sie zieht aus persönlichen Gründen nach England und lebt dort für 2 Jahre in einer Ehe und ein Jahr getrennt und geht auch offiziell arbeiten. In diesen 3 Jahren hat die Frau aber versäumt sich um Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland zu kümmern und demnach ist dieser verfallen. Nach der Scheidung ist Sie wieder nach Deutschland gekommen, da Sie in England nichts mehr gehalten hat. Am Flughafen gab es keine Probleme, aber beim Ausländeramt wurde Ihr nun gesagt, dass Sie überhaupt keine Aufenthaltsberechtigung mehr hat, obwohl Sie hier geboren ist.
Ihre einzige Möglichkeit sei es, züruck nach England zu gehen und sich ein zulässiges
Arbeitsvisum für Deutschland zu besorgen. Kann mir irgendjemand mit diesem Fall weiterhelfen? Sind total ratlos....
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Alt 07.05.2009, 19:21
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AW: Aufenthaltsgenehmigung

Die entscheidende Frage ist: Wann war die Ausreise aus D? Vor oder nach Inkraftteten des AufenthG?

§ 51 AufenthG:
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat ... erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.
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Alt 05.06.2009, 21:43
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AW: Aufenthaltsgenehmigung

06.05.? So wichtig war ihr die Frage dann wohl doch nicht.
G.
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Meine Signatur wurde von einem Admin gelöscht. Ich darf demnach nicht mehr sagen, dass m. E. die meisten Manager, Banker und Politiker Lügner und Betrüger sind. Damit meine ich natürlich nicht den Schalterbediensteten.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 22:04
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AW: Aufenthaltsgenehmigung

Hallo,
konnt ihr bitte sagen , ob der befristete Aufenthaltserlaubnis erlischt wenn man 6 Monate sich im Ausland aufhält ( sich einfach nicht in Deutschland aufhält ) ?.

Danke im Voraus
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  #5 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 09:24
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AW: Aufenthaltsgenehmigung

Ja, sie erlischt, außer man hat eine Genehmigung von der Ausländerbehörde, länger weg zu bleiben.
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