Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltserlaubnis läuft ab - Baby unterwegs - was tun? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| folgendes Problem beschäftigt mich: Herr A kommt aus Südamerika und ist noch verheiratet mit Frau B (Deutsche) - keine Scheinehe. Nach ca. einem halben Jahr trennen sich A und B. Während der Trennungszeit lernt Herr A Frau C (ebenfalls Deutsche) kennen. Seine Aufenthaltserlaubnis wurde aufgrund der Ehe mit Frau B im April 2006 nochmals um ein Jahr bis 15.04.06 verlängert. Herr A hat sich zusammen mit Frau C in neuer Wohnung angemeldet. Landratsamt erwartet jetzt Vorsprache, da Frau B hier nicht gemeldet ist und bezweifelt, dass die eheliche Gemeinschaft jemals bestanden hat. Bei Vorsprache glaubt der Sachbearbeiter beim Landratsamt Herrn A, dass er Vater wird, Frau C muss Mutterpass und Pass vorbeibringen und Herr A muss Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen. Lt. Landratsamt kann dennoch die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert werden, da A von seiner Ehefrau getrennt lebt. Daher muss er bis 15.04.07 die BRD verlassen. Seine Lebensgefährtin Frau C ist jedoch im dritten Monat schwanger, errechneter Entbindungstermin 24.07.07. Nach Entbindung könne lt. Landratsamt Herr A wieder in die BRD einreisen zur Familienzusammenführung. Welche Möglichkeiten gibt es evtl. noch? Ist eine Schwangerschaft noch kein Grund, dass Herr A bleiben darf? Muss C demnach tatsächlich die Schwangerschaft und Geburt alleine bewältigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! |
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