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Aufenthaltserlaubnis

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 26.04.2011, 15:19
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Aufenthaltserlaubnis

Nehmen wir an, Herr B hat (un)besfristetes Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Staat (im Schengen), z.B. Polen.
Welche Rechte bezüglich der Aufenthalt hat Herr B in Deutschland?
Kann er sich in Deutschland beliebig lange aufhalten, kann er selbständige Tätigkeit ausüben?
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Alt 26.04.2011, 17:10
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AW: Aufenthaltserlaubnis

Wenn Herr B ein sog. Drittstaatsangehöriger ist, der selbst keine Freizügigkeit genießt (also weder Angehöriger eines EU-Staates noch ein Familienangehöriger eines EU-Staatsangehörigen ist), darf er sich mit seinem Aufenthaltstitel bis zu 3 Monaten in Deutschland aufhalten, wenn sein Lebensunterhalt gesichert ist und sonst keine Gründe entgegenstehen (Gefährdungen, Ausweisungsgründe), vgl. Art 21 des Schengener Durchführungsabkommens. Eine Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.
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