Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Aufenthaltserlaubnis |
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| AW: Aufenthaltserlaubnis Zitat:
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| AW: Aufenthaltserlaubnis Frau M. und der Vater des Kindes haben beim Jugentamt ne Sorgerechtserklä. und die Vaterschaftanerkenung unterschriben. Es hat geheißen wenn das Kind in deutschland zur Welt kommt darf die Mutter da bleiben. Nun sind mutter und vater zusammengezogen und haben frau M ihr pass zur verlängerung abgegeben. |
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| AW: Aufenthaltserlaubnis Das war mir bisher nicht bekannt, dass für ein ungeborenes Kind bereits eine Sorgerechtserklärung sowie Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden kann. Dann kann ja der sorgeberechtigte zukünftige Vater für die medzinischen Kosten aufkommen .... aber ich befürchte dass da - wie gehabt - wieder die Allgemeinheit über die entsprechende Sozialbehörde, die Kosten zu tragen hat
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| selbst ein ungeborenes kind hat erbrecht ist das gleiche |
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| AW: Aufenthaltserlaubnis Zitat:
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| AW: Aufenthaltserlaubnis es geht hier nicht um die bezahlung von irgendwas sondern sie bekommt ohne KV kein aufenthalt |
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| AW: Aufenthaltserlaubnis Zitat:
Wurde rechtzeitig die Verlängerung beantragt? Wurde eine Fiktionabescheinigung erteilt? Zitat:
Wurde die gekündigt? Wenn ja, von wem? |
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| AW: Aufenthaltserlaubnis sie hatte eeinne reiseversicherung die ist abgelaufen und wurde nicht mehr verlängert |
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| AW: Aufenthaltserlaubnis Zitat:
Bleibt noch das wichtigste offen: Nach welchem Rechtsgrund war die alte AE denn überhaupt erteilt worden? Wurde rechtzeitig die Verlängerung beantragt? Wurde eine Fiktionabescheinigung erteilt? Frau M. ist doch nicht etwa mit einem anderen Deutschen verheiratet und hat deshalb eine AE bekommen? |
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