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Aufenthaltsberechtigung

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaltsberechtigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 05.09.2010, 10:30
Aky Aky ist offline
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Aufenthaltsberechtigung

Person A hat die Aufenthaltsberechtigung seit 1990 lebt seit 1998 in der Türkei nun möchte er zwischen durch seine Frau und die Kinder in Deutschland besuchen wollen er ist in zwischen 65 jahre wie ist die Rechtslage kann er den noch einreisen?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 09:38
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AW: Aufenthaltsberechtigung

Zitat:
Zitat von Aky Beitrag anzeigen
wie ist die Rechtslage
Hier muss man allerdings fragen: Wie war die Rechtslage zum Zeitpunkt der Ausreise?

1998 galt noch das alte AuslG, geregelt war das in § 44:

http://www.info4alien.de/auslg.htm#44

Danach wäre zu prüfen, ob die Berechtigung damals erloschen ist oder nicht. Ist sie erloschen, braucht Person A für die Einreise in Visum.
__________________
42
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