Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalterlaubnis nach der Eintrit Tschechei in EU innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Aufenthalterlaubnis nach der Eintrit Tschechei in EU Meine Freundin ist eine Tschechin, die sich nach 3 Jahren Ehe (Eheschließung 12/01) von ihrem Mann (Deutsche) getrennt hat. Sie hat unbefristetes Arbeitserlaubnis aber noch nie in Deutschland gearbeitet (Hausfrau). Irgendwann möchte sie sicherlich anfangen zu arbeiten, aber zur Zeit muß sie in der CZ aus familiären Gründen ganze Menge noch erledigen. Also hat sie sich noch nicht selber am AA gemeldet. (müßte sie ständig zur Verfügung stehen. Weil sie aber immer bestimmte Zeit in CZ wegen der fam.Gr. verbringt, könnte sie das nicht erfüllen). Im April werden die zwei in Tschechei geschieden . Fragen : 1. Weiß hier bitte jemand, wie es jetzt mit der Aufenthaltgenehmigung angesichts der Eintritt Tschechei in EU für sie ist? Normalweise hat sie Aufenthaltgenehmigung (heißt jetzt bestimmt anders) bis 6/05. Aber jetzt gibt's sgn. Freizügigkeitsbescheinigung für ähnliche Fälle, kann uns das jemand erklären? Wir haben gehört, das es automatisch zugestellt wird. Ist das richtig? Wird sie es auch kriegen, wenn sie noch nicht arbeitet? 2. Sie ist gelernte Krankenschwester mit 25 Jahren Berufserfahrung. Weil sie in der Tschechei nach der Rückenoperation eine Teilzeitrente bekommt, wollen wir fragen wie es die Arbeitsuche in Deutschland beeinflußt Natürlich wird sie sich eine angemessene Arbeit suchen, eher geht darum, ob es die Ämter und Firmen überhaupt interessiert wird und ob meine Freundin eine Meldepflicht hat. Ganze Menge geschrieben, aber es ist wirklich für uns wichtig. Gruß und vielen Dank für Antworten, Mateo |
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