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Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 16.08.2009, 16:20
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Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

Gute Tag an alle!!!!

Angenommen Frau X kommt aus dem Ausland (Bosnien z.B.) also aus einem nicht EU Land und Frau X war noch nie in ihr Leben im Ausland bzw. hat noch nie im Ausland gelebt. Es kommt zur einer Ehe mit Herr X der Deutscher ist, die Ehe wird in Deutschland durchgeführt und Frau X die nach Deutscland gezogen zu ihrem Deutschen Ehemann. Es kommt nach 2,5 Jahren zur Trennung, sprich in einem Jahr wenn das Trennungsjahr zu ende ist kann erst die Scheidung vollendet werden!

Die frage ist welche chancen hat Frau X einen Aufenthalt zu bekommen nach der Scheidung?

Keinen Kinder hat diese gescheiterte Ehe, kurz zu Info! Festen Arbeitsplatz hat Frau X auch nicht!

Frau X hatte zuerst 1 Jahr Aufenthalt und danach 2 Jahre aktuell.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 16:58
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AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

Hi..

nach meiner Meinung dürfte es dann "Servus" heissen...sofern sich ein aufrechter Beamter findet der das lasche deutsche Recht mal konsequent und ordentlich anwendet.

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 17:04
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AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi..

nach meiner Meinung dürfte es dann "Servus" heissen...sofern sich ein aufrechter Beamter findet der das lasche deutsche Recht mal konsequent und ordentlich anwendet.

Chris

Wie lautet es denn aktuell im Gesetz, muss man 4 Jahre mit einem Deutschen Ehepartner in der Ehe sein danach würde man einen unbefristeteten Aufenthalt bekommen oder wie läuft das genau ?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 23:59
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AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

[QUOTE=klemo]Gute Tag an alle!!!!

Angenommen Frau X kommt aus dem Ausland (Bosnien z.B.) also aus einem nicht EU Land und Frau X war noch nie in ihr Leben im Ausland bzw. hat noch nie im Ausland gelebt. QUOTE]

Bedeutet das, Frau X hat vor der Eheschließung mit dem Deutschen
1) nicht in Deutschland oder
2) nicht in dem Land, dessen Staatsangehörkigkeit sie besitzt,
gelebt?
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  #5 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 09:31
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AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

[QUOTE=wackeldackel]
Zitat:
Zitat von klemo
Gute Tag an alle!!!!

Angenommen Frau X kommt aus dem Ausland (Bosnien z.B.) also aus einem nicht EU Land und Frau X war noch nie in ihr Leben im Ausland bzw. hat noch nie im Ausland gelebt. QUOTE]

Bedeutet das, Frau X hat vor der Eheschließung mit dem Deutschen
1) nicht in Deutschland oder
2) nicht in dem Land, dessen Staatsangehörkigkeit sie besitzt,
gelebt?
Ja Frau X hat einen nicht EU Pass (z.b. Bosnien) und hat noch nie in Deutschland gelebt.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 09:36
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AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

Nach diesem kurzen Aufenthalt in Deutschland und ohne Arbeitsplatz und (deutsches) Kind kann der Frau ohne Weiteres zugemutet und wahrscheinlich sogar empfohlen werden, in ihr Heimatland zurückzukehren. Sorry!
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  #7 (permalink)  
Alt 18.08.2009, 01:04
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AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

Zitat:
Zitat von klemo
Wie lautet es denn aktuell im Gesetz, muss man 4 Jahre mit einem Deutschen Ehepartner in der Ehe sein danach würde man einen unbefristeteten Aufenthalt bekommen oder wie läuft das genau ?
Hallo,

Regelfall 3 Jahre.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.08.2009, 14:50
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AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

Zitat:
Zitat von SecED
Hallo,

Regelfall 3 Jahre.
Was ist denn wenn nach 2,5 Jahren Ehe die Trennung offiziel wird und man lebt noch ein jahr in trennung, sprich es dauert noch 1 jahr bis zur Scheidung. Wie sieht es dann aus ?
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  #9 (permalink)  
Alt 20.08.2009, 01:46
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AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

Zitat:
Zitat von radiomann1
der das lasche deutsche Recht mal konsequent und ordentlich anwendet.
Genau, und das Recht sieht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren Ehe vor, § 31 AufenthG. Sorry, Chris, diesmal wirds nix mit "Tschüss".

Allerdings muss die Lady dann innerhalb eines Jahres finanziell auf eigenen Füßen stehen.
__________________
42
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  #10 (permalink)  
Alt 20.08.2009, 19:50
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AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann

Zitat:
Zitat von Mitleser
Genau, und das Recht sieht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren Ehe vor, § 31 AufenthG. Sorry, Chris, diesmal wirds nix mit "Tschüss".

Allerdings muss die Lady dann innerhalb eines Jahres finanziell auf eigenen Füßen stehen.

Jeder sagt was anderes zu diesem Thema, nach welchen Kriterien wird denn gegangen geanu, es spielt doch bestimmt ne Rolle wie lange man Arbeitet oder wie die Deutschkenntnisse sind u.s.w.
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