Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann Angenommen Frau X kommt aus dem Ausland (Bosnien z.B.) also aus einem nicht EU Land und Frau X war noch nie in ihr Leben im Ausland bzw. hat noch nie im Ausland gelebt. Es kommt zur einer Ehe mit Herr X der Deutscher ist, die Ehe wird in Deutschland durchgeführt und Frau X die nach Deutscland gezogen zu ihrem Deutschen Ehemann. Es kommt nach 2,5 Jahren zur Trennung, sprich in einem Jahr wenn das Trennungsjahr zu ende ist kann erst die Scheidung vollendet werden! Die frage ist welche chancen hat Frau X einen Aufenthalt zu bekommen nach der Scheidung? Keinen Kinder hat diese gescheiterte Ehe, kurz zu Info! Festen Arbeitsplatz hat Frau X auch nicht! Frau X hatte zuerst 1 Jahr Aufenthalt und danach 2 Jahre aktuell. |
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| AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann Hi.. nach meiner Meinung dürfte es dann "Servus" heissen...sofern sich ein aufrechter Beamter findet der das lasche deutsche Recht mal konsequent und ordentlich anwendet. Chris |
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| AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann Zitat:
Wie lautet es denn aktuell im Gesetz, muss man 4 Jahre mit einem Deutschen Ehepartner in der Ehe sein danach würde man einen unbefristeteten Aufenthalt bekommen oder wie läuft das genau ? |
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| AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann [QUOTE=klemo]Gute Tag an alle!!!! Angenommen Frau X kommt aus dem Ausland (Bosnien z.B.) also aus einem nicht EU Land und Frau X war noch nie in ihr Leben im Ausland bzw. hat noch nie im Ausland gelebt. QUOTE] Bedeutet das, Frau X hat vor der Eheschließung mit dem Deutschen 1) nicht in Deutschland oder 2) nicht in dem Land, dessen Staatsangehörkigkeit sie besitzt, gelebt? |
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| AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann [QUOTE=wackeldackel] Zitat:
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| AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann Nach diesem kurzen Aufenthalt in Deutschland und ohne Arbeitsplatz und (deutsches) Kind kann der Frau ohne Weiteres zugemutet und wahrscheinlich sogar empfohlen werden, in ihr Heimatland zurückzukehren. Sorry! |
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| AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann Zitat:
Regelfall 3 Jahre. |
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| AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann Zitat:
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| AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann Zitat:
Allerdings muss die Lady dann innerhalb eines Jahres finanziell auf eigenen Füßen stehen.
__________________ 42 |
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| AW: Aufenthalt nach Trennung mit deutschen Ehemann Zitat:
Jeder sagt was anderes zu diesem Thema, nach welchen Kriterien wird denn gegangen geanu, es spielt doch bestimmt ne Rolle wie lange man Arbeitet oder wie die Deutschkenntnisse sind u.s.w. |
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