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Aufenthalt nach Tod?

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalt nach Tod? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 19.02.2007, 18:27
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Aufenthalt nach Tod?

Angenommen A (Deutscher) ist mit B(Ukraine) verheiratet B hat eine Aufenthaltsgenehmigung bis 2009 da A momentan Arbeitslos ist. B macht eine Ausbildung ist im 2 Lehrjahr. Jetzt Stirbt A durch einen Unfall imn2008 müsste dann B mit Ausweißung nach 2009 rechnen?
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