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Aufenthalt durch deutsches kind

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalt durch deutsches kind innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 10.06.2008, 12:10
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Unhappy Aufenthalt durch deutsches kind

Frau A hat eine Tochter mit einem Bulgaren Herr B die inzwischen fast 7 jahre alt ist.

Herr B hatte einmal unbefristeten aufenthalt durch eine Ehe mit einer Deutschen frau. diese wurde ihm wieder entzogen weil sie ihn anzeigte wegen Scheinehe.

dann meldete sich Herr B bei Frau A und wollte einen Vaterschaftstest den haben sie gemacht, Herr B erkannte auch alles an. ja dann musste Frau A 3 mon später zu seinem Anwalt schriftlich abgeben das herr B sich ums kind kümmert was auch zu diesem zeitpunkt so war!

1 monat danach brach der kontakt auf einmal wieder ab. Herr B zahlt bis heute keinen Unterhalt fürs Kind obwohl er alles unterschrieben hatte, Frau A hat seine neue adresse rausbekommen und schrieb ihn an zu zahlen aber Herr B hetzte Frau A seinen anwalt auf den hals.

Bringt es frau A was die ausländerbehörde darüber zu informieren das Herr B keinen cent zahlt und sich auch nicht drum kümmert? Frau A ist sich sicher das er nur wegen dem Kind sein Aufenthalt bekommen hat.
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Alt 11.06.2008, 08:26
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AW: Aufenthalt durch deutsches kind

Zitat:
Zitat von nineing
Frau A ist sich sicher das er nur wegen dem Kind sein Aufenthalt bekommen hat.
Selbst wenn es so wäre: Frau A wird nicht entgangen sein, daß Bulgarien inzwischen der EU angehört. Damit wird am Aufenthaltsrecht kaum noch zu rütteln sein, so lange derjenige kein Schwerkrimineller ist.

Was will Fau A eigentlich? Auf Unterhalt klagen? Das Ausländerrrecht führt dabei jedenfalls nicht zum Ziel!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 08:40
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AW: Aufenthalt durch deutsches kind

Zitat:
Herr B zahlt bis heute keinen Unterhalt fürs Kind obwohl er alles unterschrieben hatte,
Was hat er unterschrieben? Einen Titel beim Jugendamt?
__________________
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~ Sokrates ~
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Alt 11.06.2008, 09:24
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AW: Aufenthalt durch deutsches kind

Ja er hat den unterhaltstitel unterschrieben! und auch wenn <Bulgarien jetzt der eu angehört sowas verjährt doch nicht da er vorher schon eine Strafsache hatte wegen scheinehe und nur neuen Aufenthalt bekommen hat durch das kind und das war 2005 da gehörte bulgarien nicht zur EU... das war doch vortäuschung falscher tatsachen...und anstatt den unterhalt zu zahlen schickt er seinen Anwalt und zweifelt die zahlung an da frau A neu verheiratet is....
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  #5 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 09:33
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AW: Aufenthalt durch deutsches kind

Dann sollte A sich den Titel schnappen, zum RA gehen und diesen beauftragen, den Titel von einem bulg. Gericht anerkennen zu lassen - dann kann sie ihn vollstrecken und muss sich nicht mehr auf unsinnige Diskussionen einlassen.
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