Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalt durch Arbeitsaufnahme trotz Duldung? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Aufenthalt durch Arbeitsaufnahme trotz Duldung? kann mir jemand sagen, was man tun könnte in dem folgendem Fall: Herr X (aus Montenegro) und Frau Y (aus Bosnien) kamen vor Jahren als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland und haben beide schon seit längerer Zeit eine Duldung. Vor ca. 10 Jahren haben die beiden geheiratet und haben mittlerweile 6 minderjährige Kinder, die alle in Deutschland geboren wurden. Die Familie lebt von der Sozialhilfe, da bei einer Duldung eine Erwerbstätigkeit nicht erlaubt ist. Herr X hat diverse Male eine Arbeitserlaubnis beantragt, die ihm jedoch jedesmal abgelehnt wurde. Vor kurzem hat ihm in die Ausländerbehörde mitgeteilt, dass er als einziger demnächst abgeschoben werden würde und seine Duldung Ende September nicht mehr verlängert wird. Er hat einen Anwalt eingeschaltet und hat auch wiedermal Arbeit gefunden und erneut einen Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt und wartet nun auf eine Antwort. Die eigentliche Frage ist jetzt: Kann die Ausländerbehörde eine Familie trennen und nur den Ehemann abschieben? Und was passiert mit der Frau und den Kindern, die nur Duldung haben und auch bei ihnen es nur eine Frage der Zeit ist bis auch die abgeschoben werden?! Die Ehefrau hat nämlich schon eine Abschiebung vor 10 Jahren bekommen und durfte nur wegen Herr X bleiben, der damals im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war und sie aufgrunddessen heiratete. Und hat Herr X überhaupt eine Chance mit der Arbeitsaufnahme an einen Aufenthalt zu kommen? Vielen Dank im Voraus! LG |
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