Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung Er möchte seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegen... zur Zeit ist er im Besitz eines Jahresvisums für Geschäftsreisen. Die Gesellschafter hoffen, dass die bisherigen Umsätze des Verlages durch die Niederlassung in Detschland erheblich gesteigert werden, wenn B. die Niederlassung vor ort leiten würde. Um Lieferwege einzusparen sollen auch einige Druckaufträge in Frankfurt ausgeführt werden und es sollen zwei Azubis und drei Aushilfen eingestellt werden. Wie verläuft in so einem Fall das Ausländerrechtliche Verfahren? Es wäre super wenn mir jemand das genauer erklären kann. Danke im Voraus |
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| AW: Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung Zitat:
__________________ gruss Ahland ______________________________________ wir haben das Atom, aber nicht die Vorurteile gespalten. Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können Irreführend sein. Geändert von Ahland (30.11.2009 um 22:53 Uhr). |
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| AW: Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung guter hinweis, danke... aber das gibt der sachverhalt leider nicht her. Gehen wir mal davon aus dass er befähigt ist auszubilden, wie würde es dann weiter gehen? |
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| AW: Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung Zitat:
Für den restlichen Sumpf bin ich nicht zuständig.
__________________ gruss vom Junggesellen1 _________________________ Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können Irreführend sein. |
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| AW: Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung naja ich muss den fall eigentlich so lösen, dass B. in Deutschland arbeiten kann. Es ist ein wahrer Sachverhalt und der Fall ist auch so ausgegangen. Unsere Prof. meint, dass wir jetzt nur rausfinden müssen was alles geprüft werden muss und ich hatte mir erhofft, dass mir das jemand näher erklären könnte |
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