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Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 30.11.2009, 10:00
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Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung

der türkische Staatsangehörige B. ist Mit-Gesellschafter eines Verlages in Istanbul. Der Verlag möchte in Frankfurt eine Niederlassung errichten und B. soll diese übernehmen.
Er möchte seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegen... zur Zeit ist er im Besitz eines Jahresvisums für Geschäftsreisen.
Die Gesellschafter hoffen, dass die bisherigen Umsätze des Verlages durch die Niederlassung in Detschland erheblich gesteigert werden, wenn B. die Niederlassung vor ort leiten würde.
Um Lieferwege einzusparen sollen auch einige Druckaufträge in Frankfurt ausgeführt werden und es sollen zwei Azubis und drei Aushilfen eingestellt werden.

Wie verläuft in so einem Fall das Ausländerrechtliche Verfahren?

Es wäre super wenn mir jemand das genauer erklären kann.

Danke im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2009, 15:14
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AW: Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung

Zitat:
Zitat von Safritude
der türkische Staatsangehörige B. ist Mit-Gesellschafter eines Verlages in Istanbul. Der Verlag möchte in Frankfurt eine Niederlassung errichten und B. soll diese übernehmen.
Er möchte seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegen... zur Zeit ist er im Besitz eines Jahresvisums für Geschäftsreisen.
Die Gesellschafter hoffen, dass die bisherigen Umsätze des Verlages durch die Niederlassung in Detschland erheblich gesteigert werden, wenn B. die Niederlassung vor ort leiten würde.
Um Lieferwege einzusparen sollen auch einige Druckaufträge in Frankfurt ausgeführt werden und es sollen zwei Azubis und drei Aushilfen eingestellt werden.

Wie verläuft in so einem Fall das Ausländerrechtliche Verfahren?

Es wäre super wenn mir jemand das genauer erklären kann.

Danke im Voraus
hat der türkisch Stämmige denn den kleinen Befähigungsausweis um in D ausbilden zu dürfen?
__________________
gruss Ahland
______________________________________
wir haben das Atom, aber nicht die Vorurteile gespalten.

Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können
Irreführend sein.

Geändert von Ahland (30.11.2009 um 22:53 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 17:57
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AW: Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung

guter hinweis, danke... aber das gibt der sachverhalt leider nicht her. Gehen wir mal davon aus dass er befähigt ist auszubilden, wie würde es dann weiter gehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 21:48
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AW: Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung

Zitat:
Zitat von Safritude
guter hinweis, danke... aber das gibt der sachverhalt leider nicht her. Gehen wir mal davon aus dass er befähigt ist auszubilden, wie würde es dann weiter gehen?
ts... das glaub ich nicht. Niemals! Wenn B in D diesen Schein nicht hat, kann er mit dem Argument der Ausbildung nicht kommen, vergiss es, auch ein Verlag ist nicht postum eine Ausbildungsstätte nur weil es ein Verlag ist. ts...
Für den restlichen Sumpf bin ich nicht zuständig.
__________________
gruss vom
Junggesellen1
_________________________
Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können
Irreführend sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 17:41
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AW: Aufenthalt bei Verlags-Niederlassung

naja ich muss den fall eigentlich so lösen, dass B. in Deutschland arbeiten kann. Es ist ein wahrer Sachverhalt und der Fall ist auch so ausgegangen. Unsere Prof. meint, dass wir jetzt nur rausfinden müssen was alles geprüft werden muss und ich hatte mir erhofft, dass mir das jemand näher erklären könnte
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