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Aufenthalt

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalt innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 08.02.2007, 07:17
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Aufenthalt

Angenommen X (ausländische Student, nicht EU) kommt nach Deutschland zum studieren, erhält entsprechend ein Studenten Visum. X heiratet inzwischen Y, die in Deutschland seit 5 Jahren als Engenieur arbeitet. Y kommt aus dem gleichen Land wie X. 2006 kriegt das Paar ein Kind. X und Y leben seit paar Monaten getrennt (werden sich höchstwarscheinlich scheiden lassen). Das Kind ist hauptsächlich bei Y. Angenommen jetzt, dass X sein Studium abbricht und verliert dadurch sein Status als Student.
1.besteht dann die Möglichkeit, dass X trotz dem Kind abgeschoben wird?
2.könnte X, auch im Fall des Fortsetzen des Studiums eine längere (im Sinne von Dauer) Aufenthaltsgenehmigung verlangen?
--X muß jedes Jahr sein Visum verlängern und braucht dafür nachzuweisen, dass er über eine bestimmte Geldsumme in seinem Konto verfügt um seine Ausgaben decken zu können.
--X darf nicht mehr als 90 Tage pro jahr arbeiten
--X darf keine selbständige Tätigkeiten ausüben
==> deswegen möchte X kein Studentenvisum mehr haben
--X studiert seit 4 Jahren in Deutschland, und war nie bestrafft.
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