Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalstitel? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Aufenthalstitel? Ehepaar x hat ein gemeinsames Kind. Frau X hat das alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.Herr X nimmt von seinem Besuchsrecht sehr selten gebrauch ca alle zwei Monate. Herr X hat nach ablauf seiner Aufenthalserlaubnis lediglich ein Visum für 3 Monate bekommen. Nach ablauf dieser drei Monate muss er zu einem Gespräch in der AB. Es ist offensichtlich das es Herrn X lediglich um seinen Aufenthalt nicht um sein Kind geht. Hat er dennoch das Recht in Deutschland zu bleiben obwohl die Auflage von 3 Jahren Ehe nicht erfüllt würde?Herr X ist berufstätig,Unterhalt zahlt er immer erst nach dem ihn mit Pfändung gedroht wird. wie stehen die Chancen das er die BRD verlassen muss? |
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| AW: Aufenthalstitel? Ich nehme an, daß die Ausländerbehörde von ihm eine Stellungnahme fordern wird. Danach wird wahrscheinlich auch die Ex-Frau zu einem Gespräch oder einer Stellungnahme aufgefordert werden, auf Grund welcher dann die Entscheidung gefällt wird. |
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