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Aufenthalstitel?

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthalstitel? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 04.01.2009, 22:42
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Aufenthalstitel?

Angenommen Herr X(ausländischer Staatsbürger) ist seit 2006 mit frau V verheiratet,seit 2007 getrenntlebend.Scheidung ist eingeleitet.
Ehepaar x hat ein gemeinsames Kind.
Frau X hat das alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.Herr X nimmt von seinem Besuchsrecht sehr selten gebrauch ca alle zwei Monate.
Herr X hat nach ablauf seiner Aufenthalserlaubnis lediglich ein Visum für 3 Monate bekommen.
Nach ablauf dieser drei Monate muss er zu einem Gespräch in der AB.
Es ist offensichtlich das es Herrn X lediglich um seinen Aufenthalt nicht um sein Kind geht.
Hat er dennoch das Recht in Deutschland zu bleiben obwohl die Auflage von 3 Jahren Ehe nicht erfüllt würde?Herr X ist berufstätig,Unterhalt zahlt er immer erst nach dem ihn mit Pfändung gedroht wird.
wie stehen die Chancen das er die BRD verlassen muss?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2009, 21:31
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AW: Aufenthalstitel?

Ich nehme an, daß die Ausländerbehörde von ihm eine Stellungnahme fordern wird. Danach wird wahrscheinlich auch die Ex-Frau zu einem Gespräch oder einer Stellungnahme aufgefordert werden, auf Grund welcher dann die Entscheidung gefällt wird.
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Alt 22.03.2009, 18:32
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AW: Aufenthalstitel?

Frau V ist es Deutsch?
Was ist Kinder Staatsangehörigkeit?
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