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Aufenthaktserlaubnis

Dies ist eine Diskussion zu Aufenthaktserlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 19.08.2007, 21:26
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Aufenthaktserlaubnis

Frau A hat unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Der ExMann droht das Kind in ein moslemisches Land mitzunehmen. Frau hat zieht vom Deutschland weg. Herr A zeigt die Frau A wegen Kindsentfuehrung an und fängt einen internationalen Prozess basiert auf Hagaabkommen. Frau A gewinnt nach mehr als einem Jahr unwiderruflich den Prozess,das heisst es war keine Kindsentfuehrung. Wie sieht es mit der Aufenthaltserlaubnis aus?
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2007, 11:37
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AW: Aufenthaktserlaubnis

Zitat:
Zitat von Mariesch13
Wie sieht es mit der Aufenthaltserlaubnis aus?
Die könnte erloschen sein, nachdem die Person mehr als 6 Monate im Ausland war und sich vorher keine Genehmigung der Ausländerbehörde eingeholt hat. Die Hintergründe sind dabei eher belanglos. Kommt allersings auch sehr darauf an, wann sich die ganze Geschichte, insbesondere die Ausreise abgespielt hat und wie lange zu diesem Zeitpunkt schon die unbefristete AE, welche seit 1.1.2005 eine Niederlassungs-Erlaubnis ist, bestanden hat.

Das Gesetz und mehr Infos zu dem Thema findet man u.a. bei http://www.info4alien.de/
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