
20.08.2007, 11:37
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2005 Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
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| AW: Aufenthaktserlaubnis Die könnte erloschen sein, nachdem die Person mehr als 6 Monate im Ausland war und sich vorher keine Genehmigung der Ausländerbehörde eingeholt hat. Die Hintergründe sind dabei eher belanglos. Kommt allersings auch sehr darauf an, wann sich die ganze Geschichte, insbesondere die Ausreise abgespielt hat und wie lange zu diesem Zeitpunkt schon die unbefristete AE, welche seit 1.1.2005 eine Niederlassungs-Erlaubnis ist, bestanden hat.
Das Gesetz und mehr Infos zu dem Thema findet man u.a. bei http://www.info4alien.de/ |