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Au pair aus dem Heimatland

Dies ist eine Diskussion zu Au pair aus dem Heimatland innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2007, 11:32
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Au pair aus dem Heimatland

Mal angenommen, eine berufstätige Frau ausländischer Herkunft ist mit einem deutschen verheiratet und hat Kinder. Kann sie ein Au pair aus ihrem Heimatland einladen? Was tun, wenn das Arbeitsamt trotz hervorragenden Deutschkenntnissen der Gastmutter die Arbeitserlaubnis verweigert?

Geändert von rindjani (18.09.2007 um 13:29 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2007, 13:52
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AW: Au pair aus dem Heimatland

Wäre es nicht am einfachsten das ganze über eine Au-pair Agentur laufen zu lassen?

Sonst keine normale Einladung, sondern gleich die Beantragung eines Arbeitsvisums (zwecks Au-Pair).
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2007, 14:00
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AW: Au pair aus dem Heimatland

Kann es vielleicht sein, daß die Einreise als Au-Pair nicht trotz, sondern gerade wegen der guten Deutschkenntnisse verweigert wird? Schließlich ist es ja für das Au-Pair der Hauptzweck, die Sprache des Gastlandes zu erlernen.

Andere mögliche Ablehnungsgründe:
-Au-Pair ist zu alt
- es besteht ein Verwandschaftsverhältnis zur Gastfamilie
- Au-Pair war schon einmal im Land
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  #4 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 12:57
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AW: Au pair aus dem Heimatland

Das Au pair ist schon in Deutschland, also eine Wechslerin, hat noch 7 Monate Aufenthaltserlaubnis. Sie hat nur Grundkenntnisse in der deutschen Sprache. Die zukunftige Gastmutter (die aus dem gleichen Heimatland kommt) hat hervorragende Deutschkenntnisse (Sprachzeugnisse und Deutschlehrer-Diplom liegen beim Arbeitsamt vor). Der Ehemann spricht nur Deutsch, aber wie kann man das Arbeitsamt überzeugen, dass zu Hause nur Deutsch gesprochen wird ???.
Das Au Pair hat selber aktiv (nicht über Agentur) eine neue Gastfamilie gesucht und ist mit der neuen Gastmutter nicht verwandt. Sie haben sich kennengelernt und die Chemie scheint zu passen (was auch ganz wichtig ist)
Die neue Gastfamilie steht unter Zeitdruck, da die Betreuung des Kindes momentan nur durch Au Pair gewährleistet werden kann. Mindestens 1 Jahr Wartezeit für die KITA, Tagesmütter in der Nähe sind alle ausgebucht. Eine Auszeit kann sich die Gastmutter momentan nicht leisten, da eine Vertretung nur schwer zu finden ist.
Ausserdem steht nirgendwo, dass die Gastmutter nicht die gleiche Staastangehörigkeit wie das Au Pair haben darf !!!
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  #5 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 13:06
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AW: Au pair aus dem Heimatland

Zitat:
Zitat von rindjani
Das Au pair ist schon in Deutschland, also eine Wechslerin, hat noch 7 Monate Aufenthaltserlaubnis. Sie hat nur Grundkenntnisse in der deutschen Sprache. Die zukunftige Gastmutter (die aus dem gleichen Heimatland kommt) hat hervorragende Deutschkenntnisse (Sprachzeugnisse und Deutschlehrer-Diplom liegen beim Arbeitsamt vor). Der Ehemann spricht nur Deutsch, aber wie kann man das Arbeitsamt überzeugen, dass zu Hause nur Deutsch gesprochen wird ???.
Das Au Pair hat selber aktiv (nicht über Agentur) eine neue Gastfamilie gesucht und ist mit der neuen Gastmutter nicht verwandt. Sie haben sich kennengelernt und die Chemie scheint zu passen (was auch ganz wichtig ist)
Die neue Gastfamilie steht unter Zeitdruck, da die Betreuung des Kindes momentan nur durch Au Pair gewähreistet werden kann. Mindestens 1 Jahr Wartezeit für die KITA, Tagesmütter in der Nähe sind alle ausgebucht. Eine Auszeit kann sich die Gastmutter momentan nicht leisten, da eine Vertretung nur schwer zu finden ist.
Ausserdem steht nirgendwo, dass die Gastmutter nicht die gleiche Staastangehörigkeit wie das Au Pair haben darf !!!

...weil es eben richtig, ich sage mal so, klingt wie legale Einschleusungsversuche -- so auch meine ersten Gedanken!

Lg. aus München


Ps. gibt genug Au pair - Suchen von EU-Ländern, weshalb will man sich denn da nicht bedienen????????
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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