Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Asylverfahren und Möglichkeiten der Heirat

Dies ist eine Diskussion zu Asylverfahren und Möglichkeiten der Heirat innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.06.2011, 15:47
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, joojoo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, joojoo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, joojoo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, joojoo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, joojoo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, joojoo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, joojoo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, joojoo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, joojoo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, joojoo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Asylverfahren und Möglichkeiten der Heirat

Hallo liebe Forumsmitglieder,

mal angenommen, jemand (männlich, nennen wir ihn A) hat wärend eines Aufenthaltes im Iran jemanden (ebenfalls männlich, hier bezeichnet als B) kennengelernt und beabsichtigt, ihn zu heiraten. Derjenige kann jedoch aus dem Land nicht ausreisen, da er vor Ableistung des Militärdienstes keinen Reisepass erhalten kann.

Nun möchte derjenige (B) sein Heimatland illegal über die Strecke Türkei - Griechenland und dann von Griechenland aus mit dem Flugzeug nach Deutschland verlassen.

Nach meiner Informationen wird aktuell in dem bezeichneten Fall nicht nach Griechenland aufgrund der dort herrschenden prekären Lage nach dem Dublin Abkommen zurückgeführt.

Wie aber ist der Verlauf des weiteren Verfahrens zu beurteilen? Nun gibt es natürlich die Möglichkeit des wahrscheinlich nicht zu empfehlenden Flughafenverfahrens. Oder das reguläre Verfahren. Doch ist es B möglich, in der Stadt bzw. in der Wohnung von A zu wohnen und sofern über das EASY Verfahren ein anderer Aufenthaltsort zugeteilt wird, kann B aufgrund der Beziehung zu A einen Antrag auf Wechsel des Aufenthaltsortes stellen? Und kann sich B von Anfang an frei bewegen oder wird er zunächst gefängnisähnlich untergebracht?

Welcher Zeitrahmen muss für ein solches Asylverfahren erfahrungsgemäß angesetzt werden?

Die weitere Frage ist, ist es möglich dass A ihn während des laufenden Asylverfahrens im Rahmen einer so genannten eingetragenen Lebenspartnerschaft heiratet und sind die Dokumente die B bekommt für die Schließung einer solchen Partnerschaft ausreichend? Es sei angemerkt, dass A kein deutscher Staatsbürger aber EU-Bürger ist.

Ist es im geschilderten Fall erforderlich, dass A für die Schließung der eingetragenen Lebenspartnerschaft für B eine Bürgschaft abgibt?

Die weitere Frage geht dahin ob die deutschen Behörden die Staatsvertretung des Heimatlandes von B über dessen Aufenthalt in Deutschland informieren werden beispielsweise zur Abklärung von Identitätsfragen oder Fragen des Personenstandes.

Auch wäre es wichtig zu wissen ob und in welchem Zeitraum B in Deutschland studieren kann.

Ich weiss dass die Fragen sehr umfassend sind und ich wäre Euch sehr dankbar, falls Ihr mir andere Foren die vielleicht eher auf dieses Gebiet ausgerichtet sind empfehlen könnt.

Vielen Dank an Euch für Eure Mühe
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 16:57
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Darmstadt
Beiträge: 392
98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)  
AW: Asylverfahren und Möglichkeiten der Heirat

Wenn B über Griechenland nach Deutschland einreist und einen Asylantrag stellt, wird er gegenwärtig in der Tat nicht nach der Verordnung "Dublin II" nach Griechenland überstellt. Vielmehr wird das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt (ggf. auch zuerst am Flughafen). Allerdings stehen die Chancen für einen Homosexuellen aus dem Iran meines Wissens gar nicht mal so schlecht. Zumindest kann wohl nicht sofort über den Antrag entschieden werden, so dass dem B die Einreise gestattet und er ggf. auf eine bestimmte Region (Stadt oder Landkreis) zur Durchführung des Asylverfahrens verteilt wird. Anträge auf sog. Umverteilung aus familiären oder "Beziehungsgründen" werden seitens der verteilten Asylbewerber häufig gestellt, den Behörden steht hier ein Ermessen zu, die Entscheidungen sind nicht einheitlich. Allein die Angabe, dass der Freund/die Freundin in einem anderen Gebiet in Deutschland lebt,wird im Zweifel nicht für eine Umverteilung ausreichen. (Für so manche Ausländerbehörde wäre es positiv, wenn Freund/Freundin ggf. den Lebensunterhalt des Asylbewerbers nach dessen Umverteilung sichern würde).
Nach Schließung einer Lebenspartnerschaft stünde dem B ein Aufenthaltsrecht unabhängig vom Asylbegehren zu, weil er dann als Familienangehöriger eines EU-Staatsangehörigen behandelt wird.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
asylantrag eheschließung aufenthaltserlaubnis

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Bürgschaft + Heirat Bankrecht 08.01.2011 15:49
Asylverfahren =Veränderung =Wohnort Asyl- und Ausländerrecht 20.04.2008 17:15
Heirat Familienrecht 19.05.2005 15:47
Heirat in den USA Familienrecht 20.11.2003 11:28





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN