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Asylbewerberleistung und ALGII

Dies ist eine Diskussion zu Asylbewerberleistung und ALGII innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 24.12.2009, 15:12
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Asylbewerberleistung und ALGII

Hallo,

Familie X haben Duldung bekommen.

Y ist ein Familienangöhriger hat keine Duldung bekommen weil er arbeitet.

Familie X bekommen AsylbLG in der Privatwohnung bis zum 31.03.10 dann müssen sie zur GU "Gemeinschaftunterkunft"


Y wohnt zusammen mit X und arbeitet als Teilzeit ca. 820 EUR netto.

Die Frage nun;

Wie wird die miete gezahlt? überweist das Sozialamt die Miete Komplet an dem Vermieter? Wie zahlt Y sein Mietanteil? an Familie X?
hat Y Anspruch auf Wohngeld?

p.s
Y hat einen Antrag auf ALG II von ARGE bekommen.

Wie gehts jetzt weiter??
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  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2009, 22:29
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AW: Asylbewerberleistung und ALGII

Das Sozialamt wird den Mietanteil, den Y zu tragen hat, von der zu zahlenden Miete abziehen. Ob das Geld direkt an den Vermieter gezahlt wird sollte im Bewilligungsbescheid stehen.
Dann muß Y den fehlenden Rest dorthin überweisen.
Ein Anspruch auf AlgII dürfte bei dem Einkommen nicht bestehen.
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