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Asylantin eines Deutschen Kindes

Dies ist eine Diskussion zu Asylantin eines Deutschen Kindes innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2005, 17:11
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Asylantin eines Deutschen Kindes

Hallo Forum,

meine lebensgefährtin, ( hoffe bald Ehefrau ), hat eine Duldung, sie ist Mutter meines 2 jährigen Kindes, wir leben zusammen. Kann ihr im wesentlichen was Passieren, in bezug Abschiebung?



Wenn ja wie kann man vorgehen


MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 07.11.2005, 01:05
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AW: Asylantin eines Deutschen Kindes

Bist du Deutscher? Ist die Vaterschaft anerkennt?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2005, 11:34
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AW: Asylantin eines Deutschen Kindes

ja Annerkant ist die vaterschaft, ich bin Deutscher...
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  #4 (permalink)  
Alt 07.11.2005, 14:13
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AW: Asylantin eines Deutschen Kindes

Dann ist das Kind deutscher Staatsangehöriger und die Mutter kann daraus ein Aufenthaltsrecht herleiten, vorausgesetzt, sie übt die Personensorge auch tatsächlich aus.

Die Rechtsvorschriften findet man u.a. bei www.info4alien.de .
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  #5 (permalink)  
Alt 16.12.2005, 11:37
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Scheinvater gesucht!

Scheinvater gesucht!
TV-Sender sucht dringend Scheinvater, der Vaterschaft für ein fremdes Kind übernommen hat, für Interview. Auf Wunsch anonymisiert! Vergütung!

Kontakt:

Harri Winter /Andreas Schulze
mail@asmedia.as
Tel.: 03691 – 733 9505
mail@asmedia.as
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