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Arbeitssuchendes Visum

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitssuchendes Visum innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 15.09.2011, 14:14
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Arbeitssuchendes Visum

Hallo. Mal angenommen kommt ein Student aus einem Nicht-EU Land. In einem solchen Fall, sagt man, dass es selbstverständig, nach einem abgeschlossenen Studium oder Masterstudium in Deutschland, ist, ein so gennantes Arbeits-/Jobsuchendes Visum zu erhalten (wenn es kein konkretes Arbeits- oder Praktikumsangebot vorliegt). Irgendwie stehen die Bedingungen und Unterlagen für ein solches Visum im Ausländergesetz und den passenden Verordnungen nicht konkret geschrieben. Weiß vielleicht jemand im Allgemeinen was für Unterlagen man braucht und wie viel Geld auf Konto man zeigen muss usw? Herzlichen dank im voraus!
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Alt 19.09.2011, 09:35
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AW: Arbeitssuchendes Visum

Eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche wird gewährt, wenn der Student im Inland sein Studium absolviert hat. Ansonsten muss er (wenn er aus einem Nicht-EU-Staat stammt, schon konkrete Arbeitsmöglichkeiten darlegen und ein Visum bei der deutschen Botschaft beantragen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass er lediglich einen Besuchsaufenthalt bis zu 3 Monaten beantragt und sich dann eine Arbeitsstelle sucht, die er dann im anschließenden Visumsverfahren bei der deutschen Botschaft als Aufenthaltszweck geltend machen kann.
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arbeitssuchende, ausländerrecht, jobsuchende, student, visum

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