Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Arbeitsrecht Flüchtlinge

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsrecht Flüchtlinge innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 14:37
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Espérance hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Espérance hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Espérance hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Espérance hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Espérance hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Espérance hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Espérance hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Espérance hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Espérance hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Espérance hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Arbeitsrecht Flüchtlinge

Hallo,

ich schreibe momantan an einer Seminararbeit zur rechtliche und soziale Lagen von Flüchtlingen in Deutschland und bin ein wenig durcheinander gekommen, was das Arbeitsrecht für Flüchtlinge anbelangt. So wie ich es verstanden habe werden Arbeitserlaubnis und Arbeitsgenehmigung seit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes nicht mehr vom Bundesamt für Arbeit erteilt sondern von der zuständigen Ausländerbehörde gekoppelt mit dem Aufenthaltstitel.
Nun meine Fragen:
-Wurden jetzt Art. 286 u. 286 SGB III durch die Beschäftigungsverordnung ersetzt oder basiert das Arbeitsrecht für Flüchtlinge immer noch auf das SGB III?
-Wie ist der arbeitsrechtliche Status bei bei Flüchtlingen , die lediglich subsidiären Schutz erhalten haben und wie ist er bei Geduldeten?
-Bei welcher Gruppe außer bei den Geduldeten muss noch eine Vorrangprüfung seitens der Bundesagentur für Arbeit gemacht werden?

Vielleicht kann jemand Licht ins Schwarze bringen.

LG
Espérance
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Anerkennung irakischer Flüchtlinge widerrufen Nachrichten: Recht & Gesetz 25.02.2011 11:29
Fürsprecher der Armen und der Flüchtlinge Nachrichten: Wissenschaft 12.11.2010 11:00
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsgemäß Nachrichten: Recht & Gesetz 08.09.2010 11:58
BVerwG: Wohnsitzbeschränkungen für anerkannte Flüchtlinge beanstandet Nachrichten: Recht & Gesetz 16.01.2008 09:54
Flüchtlinge haben keinen Rückfahrschein Nachrichten: Wissenschaft 04.05.2007 17:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN