Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz?! innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz?! wer könnte mir hierbei helfen?! Ein Herr X mach Ausbildung ist im 3. Lehrjahr. In dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz heißt es ja (Bleiberecht für Ausländer mit Duldung, die im Ausland ein anerkanntes Studium oder eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben, und in Deutschland seit mindestens 2 bzw. 3 Jahren qualifiziert beschäftigt sind - § 18a Abs. 1 Nr. 1 b und c AufenthG neu) kriegt der Herr dann auch, wenn er in Deutschland die Ausbildung macht? Danke! |
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| AW: Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz?! Hallo, Der Antrag ist bei der Ausländerbehörde zu stellen. Gruß |
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| AW: Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz?! Zitat:
Danke trotzdem Gruß Manfred |
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