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Arbeitslosengeld für Schweizer?

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitslosengeld für Schweizer? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 19:19
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Arbeitslosengeld für Schweizer?

Hallo,

Herr S. wohnt in Berlin bei Frau L. und hat keinen Job. Herr S. ist ein Schweizer Staatsbürger aber hat im Jahre 2006 eine Aufenthaltsgenehmigung von der Ausländerbehörde erhalten sowie einen Meldeschein vom Rathaus. Zwischendurch war Herr S. immerwieder in der Schweiz und seit 2 Monaten ist er nun in Berlin.
Bei Herr S. sieht die Lage ein bisschen kritisch aus, er hat kein Geld.

Wird Herr S. vom Staat geholfen durch Arbeitslosengeld?



Ich wäre froh eine Antwort darauf zuerhalten, mit freundlichen Grüssen, Mitternacht.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2009, 15:24
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AW: Arbeitslosengeld für Schweizer?

Zitat:
Zitat von Mitternacht
Wird Herr S. vom Staat geholfen durch Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld erhält Herr S. nicht. Eventuell Hartz IV. Er sollte beim zuständigen Amt nachfragen, denn die Angaben sind etwas dürr.

Gruß

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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2009, 19:48
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AW: Arbeitslosengeld für Schweizer?

Also noch etwas konkreter zu den Angaben;

Herr S. hat :

-eine Aufenthaltsgenehmigung
-Sozialversicherungskarte
-Wohnmeldeschein
-Arbeitserlaubnis

Warum sollte Herr S. kein Hartz 4 bekommen wenn er Hilfe vom Deutschen Staat braucht?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 08:50
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AW: Arbeitslosengeld für Schweizer?

Zitat:
Zitat von Mitternacht
Herr S. hat :

-eine Aufenthaltsgenehmigung
-Sozialversicherungskarte
-Wohnmeldeschein
-Arbeitserlaubnis
Herr S. hat aus meiner Sicht Anspruch auf Hartz IV. Mehr nicht. Er muss nur mal zum Amt gehen und es beantragen.
Zitat:
Zitat von Mitternacht
Warum sollte Herr S. kein Hartz 4 bekommen wenn er Hilfe vom Deutschen Staat braucht?
Habe ich nicht behauptet.

Gruß

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  #5 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 13:13
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AW: Arbeitslosengeld für Schweizer?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Wegen den Bilateralen kassieren viele Deutsche in CH ALG -- warum sollte das nicht auch mal umgekehrt gehen?
Habe ich etwas behauptet, was deinem Magen nicht bekommt?
Zitat:
Zitat von Goldbart
Allerdings muss S halt schon mal in D gearbeitet haben...
Darum gehts, man nennt es Anwartschaftszeit.

Gruß

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  #6 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 13:27
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AW: Arbeitslosengeld für Schweizer?

Guten Tag,

Herr S. hat die Aufenthaltsgenehmigung nur erhalten können wenn er einen Arbeitsvertrag vorweist. Das problem aber; Herr S. hat eine Beschäftigung als Call-Agent in Berlin angenommen, wurde aber leider nicht bezahlt von der Firma.
Herr S. hat ungefähr 2 Monate dort gearbeitet. Da die Firma durch ausreden das Gehalt nicht ausbezahlt hat, hat Herr S. beschlossen vor Gericht zugehen und den Job zu kündigen. Vor Gericht gegangen und gewonnen. Seither aber nicht mehr in Deutschland gearbeitet.

Muss in Betracht gezogen werden:

-Als Herr S. im jahre 2007 gearbeitet hat, hat er dann Steuergelder bezahlt bei einem Gehalt von 600Euro, welche er durch Richterlichen Beschluss erhalten hat?
-Schweiz ist nicht in der EU (Sonderabkommen?)
-Wie sieht es mit dem freizügigkeitsgesetz aus?

Vielen danke für Eure Hilfe!!
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  #7 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 13:45
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AW: Arbeitslosengeld für Schweizer?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Wenn die 2 Monate Arbeit von Herr S gerichtlich anerkannt sind, dann kann er m.W. aufgrund der Bilateralen Verträge EU/CH ALG beziehen.
Schreib bitte ALG II oder Hartz IV, darauf hat er Anspruch. Auf ALG I nicht.

Gruß

Pro
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  #8 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 14:02
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AW: Arbeitslosengeld für Schweizer?

Zitat:
Zitat von Goldbart
ALG II ist auch ALG.
ALG I ist auch ALG, aber eben für den TE irreführend wenn man nur von ALG schreibt. Nur ALG gibt es nicht, entweder ALG I oder ALG II. Das lernst du auch noch.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 14:24
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AW: Arbeitslosengeld für Schweizer?

Zitat:
Zitat von Pro
Darum gehts, man nennt es Anwartschaftszeit.
Nein, wenn er schon in der Schweiz gearbeietet hat und dort die Anwartschaftszeit erfüllt hat, dann kriegt er in D ALG I
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #10 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 14:32
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AW: Arbeitslosengeld für Schweizer?

Ich muss daher sowohl Pro als auch Goldbart widersprechen. Hätte S in CH Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann hat er es auch in D. So war es zumindest 2007, warum sollte sich da was geändert haben?
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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