Dies ist eine Diskussion zu Arbeitslosengeld für Schweizer? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Arbeitslosengeld für Schweizer? Herr S. wohnt in Berlin bei Frau L. und hat keinen Job. Herr S. ist ein Schweizer Staatsbürger aber hat im Jahre 2006 eine Aufenthaltsgenehmigung von der Ausländerbehörde erhalten sowie einen Meldeschein vom Rathaus. Zwischendurch war Herr S. immerwieder in der Schweiz und seit 2 Monaten ist er nun in Berlin. Bei Herr S. sieht die Lage ein bisschen kritisch aus, er hat kein Geld. Wird Herr S. vom Staat geholfen durch Arbeitslosengeld? Ich wäre froh eine Antwort darauf zuerhalten, mit freundlichen Grüssen, Mitternacht. |
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| AW: Arbeitslosengeld für Schweizer? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Arbeitslosengeld für Schweizer? Also noch etwas konkreter zu den Angaben; Herr S. hat : -eine Aufenthaltsgenehmigung -Sozialversicherungskarte -Wohnmeldeschein -Arbeitserlaubnis Warum sollte Herr S. kein Hartz 4 bekommen wenn er Hilfe vom Deutschen Staat braucht? |
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| AW: Arbeitslosengeld für Schweizer? Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Arbeitslosengeld für Schweizer? Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Arbeitslosengeld für Schweizer? Guten Tag, Herr S. hat die Aufenthaltsgenehmigung nur erhalten können wenn er einen Arbeitsvertrag vorweist. Das problem aber; Herr S. hat eine Beschäftigung als Call-Agent in Berlin angenommen, wurde aber leider nicht bezahlt von der Firma. Herr S. hat ungefähr 2 Monate dort gearbeitet. Da die Firma durch ausreden das Gehalt nicht ausbezahlt hat, hat Herr S. beschlossen vor Gericht zugehen und den Job zu kündigen. Vor Gericht gegangen und gewonnen. Seither aber nicht mehr in Deutschland gearbeitet. Muss in Betracht gezogen werden: -Als Herr S. im jahre 2007 gearbeitet hat, hat er dann Steuergelder bezahlt bei einem Gehalt von 600Euro, welche er durch Richterlichen Beschluss erhalten hat? -Schweiz ist nicht in der EU (Sonderabkommen?) -Wie sieht es mit dem freizügigkeitsgesetz aus? Vielen danke für Eure Hilfe!! |
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| AW: Arbeitslosengeld für Schweizer? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Arbeitslosengeld für Schweizer? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Arbeitslosengeld für Schweizer? Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Arbeitslosengeld für Schweizer? Ich muss daher sowohl Pro als auch Goldbart widersprechen. Hätte S in CH Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann hat er es auch in D. So war es zumindest 2007, warum sollte sich da was geändert haben?
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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