Dies ist eine Diskussion zu arbeitsgenehmigung in der EU mit Nicht Eu pass innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| arbeitsgenehmigung in der EU mit Nicht Eu pass Bürger A ist in Deutschland geboren und hat einen Türkischen Pass.Bürger A besitzt Aufenthaltsgenehmigung unbefristet und Arbeitserlaubnis..Kann Bürger A auch problemlos in anderen EU Staaten arbeiten oder gilt für Bürger A ein anderes Gesetzt weil Bürger A einen NICHT EU PASS HAT.. danke im voraus |
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| AW: arbeitsgenehmigung in der EU mit Nicht Eu pass Das lässt sich so pauschal nicht beantworten, da hier komplexe Rechtsbereiche betroffen sind. Es ist zumindest dann unproblematisch, wenn der türkische Staatsangehörige für ein Unternehmen mit Sitz in der EU im dauerhaften Beschäftigungsverhältnis Dienstleistungen erbringt. Nach dem Van der Elst Urteil des EUGH darf der Beschäftigte dann grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen und zwar ohne Visum oder Arbeitsgenehmigung, vgl. Rs. C-43/93. Ansonsten hängt es vor allem von der beabsichtigten Dauer der Tätigkeit im Ausland ab. Vorteile bringt hier vor allem die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach § 9a AufenthG, da diese ein Weiterwanderrecht gewährt. Jedenfalls beginnen mit der Ausreise auch bestimmte Fristen zu laufen, die ein Erlöschen der Arbeitserlaubnis/des Aufenthaltsrechts in Deutschland zur Folge haben. Ansonsten wird die Arbeitsaufnahme einer selbstständigen/unselbstständigen Erwerbstätigkeit im Ausland immer einer Beschränkung durch nationale Regelungen unterliegen. Eine Arbeitnehmerfreizügigkeit für Drittausländer gibt es in diesem Sinne nicht. |
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