Dies ist eine Diskussion zu Arbeitserlaubniss, Staatsangehörigkeit innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Arbeitserlaubniss, Staatsangehörigkeit Mal angenommen da gibt es einen Mann der 21 Jahre alt ist, und in Deutschland geboren ist. Seine Eltern sind in der Türkei geboren, haben aber im Libanon gelebt. Nach dem Krieg sind die Eltern dann vom Libanon nach der Türkei geflüchtet. Dann haben sie Türkische Pässe bekommen. Sie sind dann von der Türkei nach Deutschland gezogen. Nach dem sie in Deutschland waren mussten sie ihre Pässe zur Prüfung in Frankfurt abgeben. Die Pässe wurden einbehalten, und erst nach 20 Jahren wieder ausgehändigt. In der Zeit vom 1992 bis 1998 hatten sie Pässe als Staatenlose. Auch die Geschwister des Mannes sind in Deutschland geboren. Der Mann hat eine Deutsche Geburtsurkunde, und hatte später eine Duldung bekommen. Er gilt in Deutschland als Staatenlos. Er hat einen Deutschen Führerschein gemacht, dazu reichte die Deutsche Geburtsurkunde. Er hat in Deutschland den Kindergarten und die Schule besucht, hat eine Ausbildung angefangen, die er aber aus Persönlichen gründen abgebrochen hat, ist dafür weiter zur Berufsschule gegangen. Danach hat er immer wieder Aushilfsjobs gemacht, wofür er von der Ausländerbehörde immer eine Genehmigung bekommen hat, was nicht immer leicht war. Das alles spielte und galt in Kassel. Nun hat sich der Mann in Mönchengladbach in eine Junge Dame verliebt, und beide wollen sich in Mönchengladbach eine gemeinsame Zukunft aufbauen. Nun hat die Ausländerbehörde in Kassel gesagt, er kann auf keinen fall nach Mönchengladbach ziehen, er muss im Gebiet Kassel bleiben. Man hat ihm gesagt er muss nach Frankfurt zum Türkischen Konsulat, und dort die Türkische Staatsangehörigkeit beantragen. Sein Problem ist nur, er spricht kein einziges Wort Türkisch, sondern nur wie jeder Deutsche fliesend Deutsch. Wenn der Konsulatsangestellte ihn auf Türkisch anredet, versteht er natürlich nichts. Der Mitarbeiter weigert sich mit ihm Deutsch zu reden, und schickt ihn wieder nach Hause, weil er sich weigert jemandem eine Türkische Staatsangehörigkeit auszustellen, der kein Wort Türkisch kann. Der Mann war vier Mal im Konsulat, und immer das gleiche. Was kann dieser Mann machen, damit der zu seiner Freundin nach Mönchengladbach ziehen kann, und vor allem auch in Mönchengladbach arbeiten darf? Wie schaut es eigentlich mit einer Deutschen Staatsangehörigkeit aus, geht das nicht? Über eine Antwort würde ich mich freuen. |
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| AW: Arbeitserlaubniss, Staatsangehörigkeit Wahrscheilich hat der Betroffene bislang immer eine Aufenthaltserlaubnis aus "humanitären Gründen" gem. § 25 Abs. 5 AufenthG o.ä. erhalten. In solchen Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis immer dann regional beschränkt, wenn der Betroffene seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig sichern kann. Dadurch soll verhindert werden, dass bestimmte Bundesländer oder andere Regionen übermäßig mit Sozialhilfekosten belastet werden. Eine Aufhebung der örtlichen Beschränkung könnte erfolgen, wenn der Betroffene (dauerhaft)seinen Lebensunterhalt sichert oder seine Freundin heiratet (dann gilt der Schutz aus Art. 6 des Grundgesetzes). |
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