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Arbeitserlaubniss für iranische Staatsangehörige nach abgschlossenem Studium möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitserlaubniss für iranische Staatsangehörige nach abgschlossenem Studium möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 21:10
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Exclamation Arbeitserlaubniss für iranische Staatsangehörige nach abgschlossenem Studium möglich?

Hallo zusammen!

Meine Freundin hat vor einem 3/4 Jahr ihr Studium der Zahnmedizin abgeschlossen. Sie besitzt die iranische Staatsangehörigkeit. seither versucht sie eine Arbeitserlaubnis zu erhalten um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Bisher aber leider ohne Erfolg, obwohl sie bereits mehrere Anwälte aufgesucht hat. Man teilte ihre Folgendes mit:
Sie braucht eine Niederlassungserlaubniss ( unbefristete Aufenthatserlaubniss), allerdings gibt es keine Veranlassung ihr diese auszustellen, da sie in Deutschland als Zahnkeilkundlerin nicht praktizieren darf. Außerdem bräuchte sie zusätzlich eine Erlaubniss von der Ausländerbehörde und vom Landesprüfungsamt.
Gibts es andere Mittel oder Wege, daß sie zu einer Arbeitserlaubniss kommt?

Grüße

Devil
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 22:07
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AW: Arbeitserlaubniss für iranische Staatsangehörige nach abgschlossenem Studium möglich?

Hallo!

So ganz habe ich den Sachverhalt nicht verstanden:

1. Wieso ist sie nicht Niederlassungsberechtigt? Hat sie noch nicht die AIP Zeit hintersichgebracht? Diese Zeit ist noch Pflicht in Deutschland - es sei denn man will nur Privatpatienten behandeln.

2. Das Landesprüfungsamt soll was genau erlauben? Das LPA ist mit der Examination aus allem raus, d.h. nach dem Staatsexamen hat das LPA keinerlei Befugnisse mehr auf den Werdegang der Zahnmediziner (So hat es das LPA Hannover zumindest mal gesagt).

Wenn die AIP Zeit noch nicht abgeschlossen ist, kann dies ein Hemmnis in der Niederlassungsberechtigung für ausländische Mitbürger sein. ABER die AIP Zeit ist auch ein Arbeitsverhältnis. Für diese Zeit benötigt Ihre Freundin vorerst eine Genehmigung. In dieser Zeit verdient sie dann ja auch schon 1000-1300€ Netto. Die AIP Zeit gehört noch MIT zum Studium bzw. zur Ausbildung des Zahnmediziners und kann daher auch meine Erachtens als STUDIEN- und nicht als ARBEITSZEIT angesehen werden. Daher sollte es möglich sein, eine Genehmigung zur Arbeitsaufnahme als Assistenzärztin zu bekommen.

Viele Grüße,

Peter M.

P.S. An welcher Uni hat Ihre Freundin studiert, bzw. in welchem Bundesland war diese Uni?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 22:28
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AW: Arbeitserlaubniss für iranische Staatsangehörige nach abgschlossenem Studium möglich?

Hallo!

Sie hat in Hessen, in Frankfurt studiert. Dort teilte man Ihr auch mit, dass Sie zunächst eine Erlaubniss von der Ausländerbehörde, vom Arbeitsamt, und vom Zahnärzte Landesprüfungsamt benötigt.

Was genau ist diese AIP? Kann leider damit gar nix anfangen. Wie und wo kann Sie sowas erfragen, ohne gleich wieder tausende von Euros für Anwälte auszugeben. Gibt es eventuell eine Beratungsstelle für Ausländer?

Grüße

Devil
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 22:49
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AW: Arbeitserlaubniss für iranische Staatsangehörige nach abgschlossenem Studium möglich?

Hallo!


Nach den Zwischenprüfungen (Vorphysikum, Physikum) kommt das Staatsexamen bei den Zahnmedizinern. Anders als bei den "normalen" Medizinern, haben die Zahnmed. nur ein Staatsexamen. Nach diesem Staatsexamen kommen zwei Jahre AIP.
AIP = Arzt im Praktikum. Diese Zeit sind 24 Monate in denen der Zahnarzt als Assistenzarzt in einer Praxis o.ä. arbeitet und dort Erfahrungen sammelt. Diese ist die praktische Vorbereitung auf den späteren Beruf. In dieser Zeit begibt man sich in ein Arbeitsverhältnis bei einem Zahnarzt. Man arbeitet dort selbstständig und hat verschiedene Aufgaben zu erfüllen und man verdient sein eigenes Geld. Die AIP Zeit soll abgeschafft werden, aber NOCH gibt es so. Das bedeutet: Um ein niederlassungsberechtigter Arzt zu werden, muss man diese Zeit hintersich bringen. Macht man dies nicht, darf man keine Patienten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln.

Es gibt jetzt eine ganze Menge Anlaufstellen, bei denen man sich informieren kann. Ich persönlich würde geordnet vorgehen.

1. IST AIP eine Pflicht, die unabdingbar zur Niederlassungsberechtigung dazu gehört? Gehört die Zeit des AIP noch MIT zur Ausbildung?
Ansprechpartner: Zahnärztekammer Hessen, Landesprüfungsamt

2. Wenn AIP eine PFLICHT ist (wovon ich ausgehe), dann benötigt man hierfür eine Arbeitserlaubnis bzw. eine Aufenthalterlaubnis zur Ausbildung.
Ansprechpartner: Ausländerbehörde, Auswertiges Amt (evtl.), Ausländerbeauftragter der Agentur für Arbeit (sofern die sowas haben)

3. WELCHE Genehmigungen braucht man KONKRET und wer vergibt diese und an welche Bedingungen sind diese Genehmigungen gebunden (Rechtsgrundlage)
Ansprechpartner: Ausländerbehörde, Arbeitsamt, Auswertiges Amt (wieder evtl... da ich nicht weiss, ob diese Fragen in den Kompetenzenbereich der Behörde fallen).

Generell: Die Zahnärztekammern der Länder sind für solche Fragen EIGENTLICH zuständig. Aber leider wissen die das nur selten und manchmal sitzen da auch wirklich sehr dösige (nettes norddeutsches Wort für DÄMLICH) Menschen am Telefon, die noch weniger Ahnung haben, als man selbst.
Man kann immer die Zahnärzteverbände (wie den FVDZ (freier Verband Deutscher Zahnärzte)) fragen. Manche wollen einen gleich als Mitglied werben, aber viele helfen einem auch gern.
Man sollte versuchen Assistenten aus der Studienzeit zu erreichen. Manche haben sehr gute Kontakte. Generell sollte man sich noch an die Uni halten, weil die Menschen an der Uni sehr engagierte und in der Regel hilfsbereite Menschen sind.

Dann bleibt natürlich noch der Weg zum Anwalt. Man sollte hier einen nehmen, der sich in der Umgebung der Uni und dem Ausländerrecht gut auskennt. Auch Verwaltungsrecht ist wichtig. Ein Anwalt, der in Strafsachen ein Ass ist, taugt nicht unbedingt etwas für solche hoch speziellen Fragen. Zunächst also KLÄREN: Wie ist die Situation? Was brauche ich? WAS will ich? Wie kann ich das erreichen und WEN brauche ich um dies zu erreichen?

Erst wenn deutlich ist, was man von wem an Genehmigungen usw. haben muss, kann man darauf hinarbeiten, diese zu bekommen. Das kann ich persönlich so nicht beurteilen, weil mir dazu die nötigen Details fehlen. Und auch die nötige Erfahrung.

Viele Grüße,


Peter M.
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