Dies ist eine Diskussion zu Arbeitserlaubniss für Angehörige der neuen EU-Länder innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Arbeitserlaubniss für Angehörige der neuen EU-Länder Folgende Situation : Herr A aus Polen arbeitet in Deutschland als Informatiker. Im moment noch als Student. Allerdings sein Vertrag ändert sich, und er wird jetzt seine Arbeit als "Freelancer" also selbstständiger Erwerbstätiger fortsetzen. Frage nach Arbeitserlaubniss : Ist uneingeschränkte Freizugsberichtigung in diesem Fall möglich und ausreichend um die Arbeit in Deutschland fortzusetzten ? Was ist bei dieser Situation zu beachten ? Grüße kficus |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wahlmotive und Bewertungen des Studienortes bei Studienanfängern im Vergleich der neuen und der alten Länder | Nachrichten: Wissenschaft | 13.12.2007 13:00 |
| Duldung = Keine Arbeitserlaubniss | Asyl- und Ausländerrecht | 10.08.2007 11:37 |
| Größtes medizinisches Forschungsförderprogramm (NBL) für die neuen Länder läuft aus | Nachrichten: Wissenschaft | 04.05.2007 07:00 |
| Aufenhalts-und Arbeitserlaubniss bei Ehegattennachzug | Asyl- und Ausländerrecht | 23.07.2006 16:35 |
| Den Überblick behalten - mit Länder AKTIV, dem neuen Online-Portal des BIBB! | Nachrichten: Wissenschaft | 21.06.2006 08:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios