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Arbeitserlaubniss für Angehörige der neuen EU-Länder

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitserlaubniss für Angehörige der neuen EU-Länder innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 07.08.2007, 13:19
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Arbeitserlaubniss für Angehörige der neuen EU-Länder

Hallo

Folgende Situation :
Herr A aus Polen arbeitet in Deutschland als Informatiker. Im moment noch als Student. Allerdings sein Vertrag ändert sich, und er wird jetzt seine Arbeit als "Freelancer" also selbstständiger Erwerbstätiger fortsetzen.

Frage nach Arbeitserlaubniss :
Ist uneingeschränkte Freizugsberichtigung in diesem Fall möglich und ausreichend um die Arbeit in Deutschland fortzusetzten ?
Was ist bei dieser Situation zu beachten ?

Grüße
kficus
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