Dies ist eine Diskussion zu Arbeitserlaubnis in D mit Schengen Visum eines anderen Mitgliedsstaates innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Arbeitserlaubnis in D mit Schengen Visum eines anderen Mitgliedsstaates Wäre es mit seinem Schengen Visa für Finnland möglich, auch in D zu arbeiten? Der Student spielt mit dem Gedanken, sich für einen Sommerjob in D zu bewerben. Vorher wollten er kurz die Situation klären, ob sich die Mühe überhaupt lohnt... Geändert von southafrica (20.05.2008 um 16:47 Uhr). |
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| AW: Arbeitserlaubnis in D mit Schengen Visum eines anderen Mitgliedsstaates Die Freizügigkeit gilt mE nur für EU-Bürger. Insofern bräuchte man eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Deutschland.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung. "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.) |
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| AW: Arbeitserlaubnis in D mit Schengen Visum eines anderen Mitgliedsstaates Ein Schengen-Visum gilt doch aber für alle Schengen-Staaten, also ist die Einreise in Deutschland damit auch zulässig. Mit diesem Visum ist jedoch keine Arbeitserlaubnis für Deutschland verbunden, eine solche müsste separat bei den zuständigen Behörden (Kreisverwaltung/Stadt) beantragt werden und wird eher selten erteilt (Voraussetzung siehe AufenthG, insbesondere muss ein Bedürfnis für die Arbeitsleistung durch den Ausländer bestehen, es darf keinen inländischen Arbeitnehmern die Arbeit entzogen werden). Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Arbeitserlaubnis in D mit Schengen Visum eines anderen Mitgliedsstaates AufenthG § 6 Visum (1) 1Einem Ausländer kann 1.ein Schengen-Visum für die Durchreise oder 2.ein Schengen-Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an (kurzfristige Aufenthalte) Für einen Aufenthalt reicht das Visum also aus... (4) 1Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung. "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.) |
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