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Arbeitserlaubnis für Mitglieder neuer EU-Länder

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitserlaubnis für Mitglieder neuer EU-Länder innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 13.09.2007, 12:15
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Arbeitserlaubnis für Mitglieder neuer EU-Länder

Fallbeschreibung:

Herr X kommt aus einem neuen EU-Land (Bulgarien oder Rumänien), hat in Deutschland sein Studium erfolgreich abgeschlossen. Laut dem gemeinschaftlichen Freizügigkeitsrecht (§ 5 Freizügigkeitsgesetz/EU) hat diese Person Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.

Wie sieht es mit dem Arbeitsrecht aus (vor allem weil diese Person ein Studium in D absolviert hat)?
Gibt es evtl eine Sonderregelung für Leute die in D studiert/absolviert haben?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Hiob
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