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Arbeitserlaubnis abgelehnt! Widerspruch möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitserlaubnis abgelehnt! Widerspruch möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 12.02.2009, 20:17
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Question Arbeitserlaubnis abgelehnt! Widerspruch möglich?

Hallo liebe Jura Forum Benutzer,

ausländischer Arbeitnehmer (A) aus der Türkei lebt seit Februar 2004 in Deutschland. Nachdem A sein Studium in der Türkei abgeschlossen hat, begann A mit seinem Master-Aufbaustudiengang in Deutschland, das A im November 2008 absolviert hat.

Im November 2008 hat A bei einer Firma, eine Tätigkeit als Übersetzer/First Level Support für die türkische Sprache erworben.

A hat einen Antrag für die Arbeitserlaubnis bei Ordnungsamt gestellt, und bekam ca. nach 3-4 Wochen ein Anschreiben, welches A drauf hinwies, dass eine persönliche Vorprache erforderlich ist, (zusätzliche automatisch gekreuzten Felder: Antrag abgelehnt, Pass und Passbilder mitbringen) und ich zu den angegebenen Termin kommen soll.

Die Beamtin (B) hat A mit einer merkwürdigen Frage "begrüßt": Warum A gekommen sei, der Antrag wurde doch abgelehnt.
Begründung: Die Stelle soll nach Angaben der Arbeitsamts mind. mit 2700€ im Monat belohnt werden. Und As Gehalt ist unter diesem Betrag.

Laut A soll B teilweise die Stimme erhöht haben und verweigert A zuzuhören und die erforderliche Information zu geben, wie z.B. dass A Anspruch auf einen Widerspruch hat. Das hat A durch andere Kanäle erst erfahren.

Zitat von B: "Sie sollen ja nicht als Sklave arbeiten". Dabei muss erwähnt werden, dass der Gehalt für einen Berufeinsteiger in dieser Branche vollkommen in Ordnung ist (laut Internetreschrche 24.000€/Jahr, laut Arbeitsagentur 2.700€/Monat, jedoch mit der Berufsbezeichnung IT-Kundenbetreuer).

Außerdem 4 anderen Kollegen (EU-Bürger) von A, zuständig für andere Sprachen, bekommen den selben Monatsgehalt wie A, aber sie werden nicht als "Skalve" gesehen, oder wie?

Schrifftlicher Bescheid mit Rechtsbefehlung ist nicht vorhanden. A möchte einen Widerspruch einlegen. Kann man einen Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass A nicht unterbezahlt ist und den deutschen Arbeitsmarkt nicht benachteiligt?

MfG
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