Dies ist eine Diskussion zu Arbeitserlaubnis abgelehnt! Widerspruch möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| ausländischer Arbeitnehmer (A) aus der Türkei lebt seit Februar 2004 in Deutschland. Nachdem A sein Studium in der Türkei abgeschlossen hat, begann A mit seinem Master-Aufbaustudiengang in Deutschland, das A im November 2008 absolviert hat. Im November 2008 hat A bei einer Firma, eine Tätigkeit als Übersetzer/First Level Support für die türkische Sprache erworben. A hat einen Antrag für die Arbeitserlaubnis bei Ordnungsamt gestellt, und bekam ca. nach 3-4 Wochen ein Anschreiben, welches A drauf hinwies, dass eine persönliche Vorprache erforderlich ist, (zusätzliche automatisch gekreuzten Felder: Antrag abgelehnt, Pass und Passbilder mitbringen) und ich zu den angegebenen Termin kommen soll. Die Beamtin (B) hat A mit einer merkwürdigen Frage "begrüßt": Warum A gekommen sei, der Antrag wurde doch abgelehnt. Begründung: Die Stelle soll nach Angaben der Arbeitsamts mind. mit 2700 im Monat belohnt werden. Und As Gehalt ist unter diesem Betrag. Laut A soll B teilweise die Stimme erhöht haben und verweigert A zuzuhören und die erforderliche Information zu geben, wie z.B. dass A Anspruch auf einen Widerspruch hat. Das hat A durch andere Kanäle erst erfahren. Zitat von B: "Sie sollen ja nicht als Sklave arbeiten". Dabei muss erwähnt werden, dass der Gehalt für einen Berufeinsteiger in dieser Branche vollkommen in Ordnung ist (laut Internetreschrche 24.000/Jahr, laut Arbeitsagentur 2.700/Monat, jedoch mit der Berufsbezeichnung IT-Kundenbetreuer). Außerdem 4 anderen Kollegen (EU-Bürger) von A, zuständig für andere Sprachen, bekommen den selben Monatsgehalt wie A, aber sie werden nicht als "Skalve" gesehen, oder wie? Schrifftlicher Bescheid mit Rechtsbefehlung ist nicht vorhanden. A möchte einen Widerspruch einlegen. Kann man einen Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass A nicht unterbezahlt ist und den deutschen Arbeitsmarkt nicht benachteiligt? MfG |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Bewerbung für Fachabitur würde Abgelehnt werden -> Widerspruch? | Schulrecht und Hochschulrecht | 15.03.2010 13:26 |
| Arbeitserlaubnis | Arbeitsrecht | 04.03.2010 20:33 |
| PKH abgelehnt. Widerspruch möglich? | Kostenrecht | 27.11.2009 13:14 |
| Widerspruch bei Vergabe eines Beförderungs-Dp an Mitbewerber möglich? | Beamtenrecht | 20.10.2009 14:26 |
| Widerspruch möglich? | Familienrecht | 01.07.2007 18:49 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios