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Arbeitsberechtigung-EU

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsberechtigung-EU innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 11:12
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Arbeitsberechtigung-EU

Ist eine von der BRD ausgestellte Arbeitsberechtigung-EU für einen rumänischen Staatstbürger(Neu -EU Mitglied) auch automatisch in den anderen EU Ländern gültig? Sprich darf ich mit einen Arbeitsberechtigung-Eu Erlaubnis aus BRD auch in den Niederlanden arbeiten ?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 15:53
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AW: Arbeitsberechtigung-EU

Für Rumänen (wie auch für Bulgaren) gilt noch keine volle Freizügigkeit innerhalb der EU, da gerade die Arbeitnehmerfreiheiten noch durch die jeweiligen Beitrittsverträge dieser beiden Staaten zur EU eingeschränkt sind. Daher gilt die Erlaubnis zur unselbständigen Erwerbstätigkeit nicht für andere EU-Staaten (anders bei Selbständigen, hier gilt bereits volle Freizügigkeit). In einigen Jahren dürfte es -wie jetzt bei den anderen EU-Staaten aus Osteuropa, die schon 2004 beigetreten sind- aber soweit sein, dass volle Freizügigkeit eintritt.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 19:42
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AW: Arbeitsberechtigung-EU

also muss ich dann für jedes land wo ich arbeiten eine eigene arbeitsberechtigung beantragen?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 21:17
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AW: Arbeitsberechtigung-EU

Wenn der Arbeitgeber mit Hauptsitz in Deutschland sitzt und die Arbeit im EU-Ausland nur vorübergehend ist, gibt es Ausnahmen. Wenn die Tätigkeit aber in dem anderen Land bei einem dortigen Arbeitgeber neu aufgenommen werden soll: ja.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 12:55
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Zitat:
Zitat von castro1 Beitrag anzeigen
also muss ich dann für jedes land wo ich arbeiten eine eigene arbeitsberechtigung beantragen?
Nicht für jedes.

Die Übergangsregeln laufen zunehmend aus, bzw. sind in diversen EU-Staaten schon länger nicht mehr wirksam. In Deutschland z.B. laufen sie meines Wissens am 1.5.2011 endgültig aus. Danach können alle EU-Bürger in Deutschland unbeschränkt erwerbstätig werden, auch die aus den "neuen EU-Staaten".

Wie es in anderen EU-Staaten jeweils aussieht, sollte mit einigem Suchen auf der EU-Website (europa.eu) zu ermitteln sein.

Und, am Rande angemerkt, es gelten die Beschränkungen nur für Arbeitnemer. Für Selbständige ist die EU-weite Niederlassungs- und Tätigkeitsfreiheit schon umgesetzt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)

Geändert von TomRohwer (01.03.2011 um 11:38 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 21:23
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AW: Arbeitsberechtigung-EU

Das stimmt für die meisten Beitrittsländer, aber die Rumänen müssen sich noch ein paar Jahre gedulden.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 11:36
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Zitat:
Zitat von Backs Beitrag anzeigen
Das stimmt für die meisten Beitrittsländer, aber die Rumänen müssen sich noch ein paar Jahre gedulden.
Stimmt, für Rumänien und Bulgarien endet die Beschränkung am 1.1.2014.

Peinlich für die deutschen Muster-Europäer, sich solchen Protektionismus zu leisten - zumal vor dem Hintergrund, daß andere EU-Staaten wie das Vereinigten Königreich die Freizügigkeit schon längst ohne Probleme umgesetzt haben.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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