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Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung

Dies ist eine Diskussion zu Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 20:26
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Exclamation Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung

Ausländer soll abgeschoben werden. Muss noch zum Amtsarzt, der Reise- und Flugtauglichkeit prüft. Anwalt des Ausländers will dabei sein, was der Amtsarzt ablehnt. Anwalt legt seinen Ausschluss von der amtsärtzlichen Untersuchung Widerspruch ein und beantragt Eilrechtsschutz. Verwaltungsbehörde sagt, kein Verwaltungsakt und zudem kein Anspruch auf Teilnahme. Das Verwaltungsgericht entscheidet hierüber. Wer weiss mit welchem Ergebnis. Hat der Anwalt oder die Verwaltungsbehörde recht?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2007, 11:06
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AW: Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung

Der Anwalt hat ein Anwesenheitsrecht bei der ärztlichen Begutachtung.
Siehe dazu den Beitrag von Claas (PDF-Datei) in http://www.medsach.de/content/e11/e5...index_ger.html
(beachte aber Roller (PDF-Datei) in: http://www.medsach.de/content/e11/e5...index_ger.html

Zwar ist die amtsärztliche Untersuchung an sich kein Verwaltungsakt, aber die Ausweisung eventuell.
http://www.nds-fluerat.org/service/m...s%20Nov.05.pdf
Man prüfe §50, insb. §50.1.4
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2007, 15:13
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Exclamation AW: Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung

Gut recherchiert Aber dies ist die juristische Mindermeinung. Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (PDF Datei in Kürze) ist der Hit. Der Trick: Anwalt lässt sich zum Betreuer bestellen und dann wird alles anders! Gleichwohl: Humungus hat Talente. Wir werden ihn weiter erproben
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  #4 (permalink)  
Alt 01.09.2007, 22:45
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AW: Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung

Ist ja interessant. Aber welcher Richter spielt bei solch einem Stück denn gerne mit?
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Alt 02.09.2007, 02:23
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Thumbs up AW: Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung

tja, den muss man natürlich haben, sonst läuft das nicht...soon in this theater... übrigens: der trick ist alt...im Strafverfahren gegen einen einstigen staatsratsvorsitzenden wollte dieser sich nicht auf Leberkrebs untersuchen (Biopsie) lassen...sagte das sei gegen die Menschenwürde etc. er müsse sowieso bald sterben und begehrte Haftentlassung und Einstellung des Verfahrens etc...ein kleiner Nebenklägeranwalt beantragte daraufhin seine (Mr.H.'s) Verteidiger entpflichten zu lassen und dem Staatsoberhaupt a.D. einen Betreuer zu bestellen...bevor der Amtsrichter hierüber entscheiden konnte (um das Leben und die Haft zu verlängern) gingen die Anwälte des Angeklagten vor den LVerfGH Bln. und Mr. H. wurde aus der Haft entlassen...der Rest ist history...passiert nicht noch einmal...so ist das...man kann aus der Vergangenheit nur lernen und besser aus anderen als aus eigenen Fehlern, oder
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  #6 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 09:42
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AW: Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung

Zitat:
Zitat von rasberlin
man kann aus der Vergangenheit nur lernen und besser aus anderen als aus eigenen Fehlern, oder
Das ist günstiger für das Nervenkostum und den Geldbeutel. Aber für fremde Fehler gibt es keine Datenbank, für eigene sehr wohl: das Gedächtnis...
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