Dies ist eine Diskussion zu Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| AW: Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung Der Anwalt hat ein Anwesenheitsrecht bei der ärztlichen Begutachtung. Siehe dazu den Beitrag von Claas (PDF-Datei) in http://www.medsach.de/content/e11/e5...index_ger.html (beachte aber Roller (PDF-Datei) in: http://www.medsach.de/content/e11/e5...index_ger.html Zwar ist die amtsärztliche Untersuchung an sich kein Verwaltungsakt, aber die Ausweisung eventuell. http://www.nds-fluerat.org/service/m...s%20Nov.05.pdf Man prüfe §50, insb. §50.1.4
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| Gut recherchiert Aber dies ist die juristische Mindermeinung. Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (PDF Datei in Kürze) ist der Hit. Der Trick: Anwalt lässt sich zum Betreuer bestellen und dann wird alles anders! Gleichwohl: Humungus hat Talente. Wir werden ihn weiter erproben |
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| AW: Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung Ist ja interessant. Aber welcher Richter spielt bei solch einem Stück denn gerne mit?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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tja, den muss man natürlich haben, sonst läuft das nicht...soon in this theater... übrigens: der trick ist alt...im Strafverfahren gegen einen einstigen staatsratsvorsitzenden wollte dieser sich nicht auf Leberkrebs untersuchen (Biopsie) lassen...sagte das sei gegen die Menschenwürde etc. er müsse sowieso bald sterben und begehrte Haftentlassung und Einstellung des Verfahrens etc...ein kleiner Nebenklägeranwalt beantragte daraufhin seine (Mr.H.'s) Verteidiger entpflichten zu lassen und dem Staatsoberhaupt a.D. einen Betreuer zu bestellen...bevor der Amtsrichter hierüber entscheiden konnte (um das Leben und die Haft zu verlängern) gingen die Anwälte des Angeklagten vor den LVerfGH Bln. und Mr. H. wurde aus der Haft entlassen...der Rest ist history...passiert nicht noch einmal...so ist das...man kann aus der Vergangenheit nur lernen und besser aus anderen als aus eigenen Fehlern, oder |
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| AW: Anwesenheitsrecht Dritter bei amtsärtzlicher Untersuchung Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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