Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern 1) Tochter A, geboren in Deutschland in November 2008 2) Vater B, Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates, wohnt seit März 2001 rechtmäßig in Deutschland 3) Mutter C, Staatsbürgerin der Republik Kasachstan, wohnt seit September 2000 rechtmäßig in Deutschland. C ist mit B verheiratet (Jahr 2003) und besitzt deswegen eine Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EU, die jedoch bis März 2009 gültig ist (laut Ausländeramt soll C nach März 2009 eine unbefristete Aufenthalterlaubnis bekommen). Vater B meldet Tochter A in Standesamt. Standesamt-Beamte D meint, dass Tochter A keinen Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit hat, weil Mutter C, obwohl sie mehr als 8 Jahre in Deutschland lebt, keine unbefristete Aufenthalterlaubnis hat. Vater B liest §4 StaG und meint, dass Standesamt-Beamte D sich irrt. Die Frage sind: 1) Wer hat recht Vater B oder Standes-Beamte D ? 2) Hat Tochter A Anspruch auf die Deutsche Staatsangehörigkeit ? 3) Was kann Vater B tun ? Vielen Dank und Grüße |
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| AW: Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern Zitat:
Neben einem 8jährigen Aufenthalt muss der maßgebliche Elternteil noch haben: - ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder - "als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit" Letzteres scheint hier der Fall zu sein. Zitat:
Zitat:
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| AW: Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern Hallo Mitleser, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe auch die gleiche Meinung gehabt. Nun bin ich nicht so sicher, was genau folgender Satz bedeutet (es ist für meine Kenntnisse der Deutsche Sprache zu kriptisch): Zitat:
Oder geht es auch um Staatsangehöriger (und Familienangehöriger) eines Mitgliedsstaaten (wie Spanien, Italien, usw) ? (Vater B ist in diesem Fall keinen Staatsangehöriger der Schweiz) Viele Grüße |
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| AW: Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern Meiner Meinung nach geht es bei dem Zusatz ausschließlich um Schweizer und ihre Familienangehörigen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern Zitat:
Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__4.html Zitat:
Das ergibt sich hieraus: http://www.gesetze-im-internet.de/fr...004/index.html |
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| AW: Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern Zitat:
Ich bin ja in diesem Thema absoluter Laie, aber so lese ich dieses Gesetz. Vielleicht mag mich jemand verbessern, aber in meinen Augen kann das Kind die D-Staatsbürgerschaft nicht erwerben (immerhin nicht jetzt).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausländischer Eltern Zitat:
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