Dies ist eine Diskussion zu Anhörverfahren wegen unerlaubter Einreise innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Anhörverfahren wegen unerlaubter Einreise eine Person aus der Ukraine studiert in Frankfreich und wartet dort auf die langfristige Aufenthaltserlaubnis (Carte de séjour). Es gibt eine Bescheinigung, mit der sie sich legal in Frankreich aufhalten kann, bis sie die Aufenthaltserlaubnis bekommt. Das Schengen-Visum zur Einreise ist schon abgelaufen. Aber soweit noch alles in Ordnung, solange sie in Frankreich bleibt. Über den Jahreswechsel hat sie einen Bekannten von mir in Deutschland besucht und bei der Rückreise nach Frankreich ist sie kontrolliert worden. Da sie nach deutschen Recht keine Einreiseerlaubnis hatte, hat sie jetzt eine polizeiliche Ermittlung (Anhörverfahren) am Hals. Der französische Beamte, der auch dabei war, fand keine Einwände und war mit der Wiedereinreise nach Frankreich einverstanden. Ihrer Ansicht nach ist sie legal nach Deutschland gereist, da die französische Behörde (die die Aufenthaltserlaubs ausgibt) auf Nachfrage ausdrücklick bestätigt hat, dass sie mit ihren Papieren nach Deutschland reisen darf. Diese Aussage hat sie aber nicht schriftlich. Habt Ihr einen Rat, ob man das auch so in dem Anhörbogen formulieren sollte. Oder hilft es, die Aussage zu verweigern? Vielen Dank schon im Voraus für mögliche Antworten!! |
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| AW: Anhörverfahren wegen unerlaubter Einreise Also, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 98 AufenthaltsG vorgeworfen wird, kann die Person ruhig alles in den Anhörbogen schreiben, dann dürfte das Bußgeld kleiner ausfallen. Sollte aber eine Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr.1, 2 oder 3 AufenthG zur Last gelegt werden, sollte man lieber die Aussage verweigern und sich einen Strafverteidiger suchen... |
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