Dies ist eine Diskussion zu Ärztliche Behandlung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Ärztliche Behandlung |
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| AW: Ärztliche Behandlung Ein Arzt darf eine Notfallbehandlung nicht verweigern. Die weiteren Schritte einer Behandlung sind sehr wohl abhängig von der Krankenversicherung des Studenten. So muss geklärt werden, ob die Krankenversicherung des Studenten für Leistungen in Deutschland aufkommt oder ob die Leistungen privat erstattet werden müssen. Ich würde einem Patienten, der ein wirklich (!) akutes Problem hat, raten, auf einer Behandlung oder zumindest einer Inaugenscheinnahme des Arztes zu bestehen. Sollte dieser die Behandlung ungerechtfertigt verweigern, können berufsrechtliche Schritte (unter anderem über die Ärztekammer) unternommen werden. Die Gültigkeit der Krankenversicherung für das Ausland kann entweder im Heimatland bei der Versicherung erfragt werden, oder man wendet sich an eine Filiale der AOK. Diese sind meist gerne zur Hilfe bereit.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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